Convent

[205] Convent, Zusammenkunft; näher Gesammtheit, Versammlung u. Versammlungsort der Conventualen, d.h. der im Kapitel sitz- u. stimmberechtigten Mitglieder eines klösterlichen Vereines. Speciell heißen Conventualen im Gegensatze zu den sog. Observanten diejenigen Franziskaner, welche gemeinschaftlich im großen C. leben und an ihrer Ordensreformation nicht theil nahmen, dagegen bei den Karmelitern diejenigen, welche der durch Papst Eugen IV. gemilderten Regel folgen. Generalconvent, bei den Mendicantenorden und regulirten Chorherrn Provinzialconvent, heißt die Versammlung der Ordensobern.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 205.
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