Definition

[303] Definition lat. definitio, Umgränzung, genaue Bestimmung, in der Logik die möglichst vollkommene Erklärung eines Begriffes (s. d. Art.), nämlich die Angabe seines Gattungsbegriffes u. aller Merkmale, welche diesen als Artbegriff von den untergeordneten Begriffen wesentlich unterscheiden. Ob eine D. richtig d.h. weder zu weit noch zu eng und dem Gegenstande angemessen, adäquat sei, findet man gemeiniglich, indem sie umgedreht od. verneinend ausgedrückt wird. – Definiren, erklären, genau bestimmen; definitiv, bestimmt, rechtskräftig, endgiltig.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 303.
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