Directorium [1]

[403] Directorium, lat., Leitung; Inbegriff der Beamten, welche die Leitung einer Angelegenheit in Händen haben; die franz. Verfassung vom 26. Octbr. 1795 bis 18. Juni 1797; s. Frankreich. – Bei einer Uhr die kreisförmige Scheibe auf der Rückseite, wo man durch die größere oder geringere Spannung der Federn den Gang der Maschine beschleunigt oder langsamer macht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 403.
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