Edictalverfahren

[498] Edictalverfahren (E.proceß, E.ladungen, Citationen), Ansetzung eines Gerichtstages für die Parteien mit der Folge, daß sie beim Nichterscheinen ihrer streitigen Rechte verlustig werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 498.
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