Einlager

[519] Einlager (obstagium, Leistung, Giselschaft), war im Mittelalter für Schuldner und Bürgen die Conventionalstrafe, an einem bestimmten Orte so lange eingebannt bleiben zu müssen bis Zahlung erfolgte. Durch Gesetzgebung und Sitte nunmehr beseitigt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 519.
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