Erbämter

[584] Erbämter, in Staaten von germanischem Ursprung oder mit german. Einrichtungen, Ehrendienste bei der Person des Fürsten (z.B. Erbkämmerer, Erbtruchseß, Erbmundschenk, Erbmarschall etc.), in gewissen Adelsfamilien erblich. Diese Dienste hießen bei dem deutschen Kaiser Erzämter, wurden aber in späterer Zeit immer durch erbliche Stellvertreter geübt, welche davon Erbtruchsesse, Erbmundschenken etc. hießen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 584.
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