Erbfolgekriege

[584] Erbfolgekriege nennt man nicht die Kriege, welche zwischen einzelnen Gliedern einer Dynastie um das Recht der Regierungsnachfolge geführt werden, sondern solche, welche über die Erbfolge eines Staats von auswärtigen Mächten unternommen worden sind, z.B. mantuanischer, spanischer, österreichischer, bayerischer.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 584.
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