Exequatur

[642] Exequatur, lat., er vollziehe! Das E. eines Handelsconsuls ist die ihm von der Regierung, bei welcher er accreditirt ist, zugestandene Erlaubniß zur Ausübung seiner Functionen.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 642.
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