Falsirrechnung

[661] Falsirrechnung, regula falsi, veraltetes Rechnungsverfahren, um auf indirectem Wege ein Resultat zu erlangen; man nimmt eine willkürliche Zahl an und sucht nach den Fehlern, die aus dieser Annahme folgen, wenigstens annähernd die richtige Zahl zu bestimmen; jetzt durch die eins. Gleichung verdrängt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 661.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: