Fremdenbill

[798] Fremdenbill (Alienbill), Ausnahmsgesetz, von der torystischen Regierung 1793 in England im Parlamente durchgesetzt, dem zufolge jeder nach England kommende Fremde von dem Staatssekretär einen Paß erhalten mußte und von den Ministern nach Willkür ausgewiesen werden konnte; wurde 1802, 1803, 1816 u. 1818 erneuert, seitdem nicht mehr.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 798.
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