Patent

[472] Patent, eigentlich offener Brief, daher eine zu verschiedenen Zwecken von der Regierung erlassene Urkunde, z.B. bei Thronbesteigung, Ertheilung eines Amts, Ertheilung des Vorrechts für Erfindungen oder wesentliche Verbesserungen die mittelst derselben verfertigten Producte zu verkaufen (P.waaren). P.iren, ein P. ertheilen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 472.
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