Priorität

[616] Priorität, lat.-deutsch, das Vorzugsrecht vor einem Andern, z.B. bei Schuldsachen, Besetzung von Aemtern etc.; in der Wissenschaft nimmt derjenige die P. in Anspruch, der einen Gedanken, eine Entdeckung etc. zuerst ausgesprochen od. bekannt gemacht hat. P. sobligationen, die Schuldscheine über Anlehen bei Actiengesellschaften, die vor der Dividende ausbezahlt werden müssen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 616.
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