Priorität

[352] Priorität (lat.), das Zuvorkommen, Vorhergehen in der Zeit oder dem Recht nach, z. B. die P. eines Autors, Erfinders; dann soviel wie Vorzug, namentlich das Vorzugsrecht (Prioritätsrecht), das ein Gläubiger wegen einer ihm zustehenden Forderung vor andern Gläubigern desselben Schuldners in Anspruch nimmt. Der Streit über den Vorrang wird auch Prioritätsstreit genannt. Prioritäten oder Prioritätsaktien nennt man von Aktiengesellschaften begebene Papiere, die mit gewissen Vorzugsrechten ausgestattet sind (Näheres s. Aktie und Aktiengesellschaft, S. 239).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 352.
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