Privilegium

[617] Privilegium, lat., bei den alten Römern ein Gesetz, das zu Gunsten oder zum Nachtheil eines Einzelnen erlassen wurde; Begünstigung einer Person od. ganzer Corporationen; in der Gewerbgesetzgebung [617] so viel als Concession; privilegirt, mit einem p. versehen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 617-618.
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