Progressivsteuer

[621] Progressivsteuer, Steuersystem, nach welchem die Steuersätze im Verhältniß mit dem steigenden Einkommen steigen, ist nur bis auf einen gewissen Grad ausführbar, indem es consequent fortgesetzt die Reichsten arm machen würde.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 621.
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