Religionseid

[701] Religionseid, lat. juramentum professionis fidei d.h. Eid für das Bekenntniß des Glaubens, heißt das eidlich bekräftigte Glaubensbekenntniß, welches erwachsene Nichtkatholiken bei ihrem Rücktritt zur Kirche ablegen müssen; ferner der Eid eines Clerikers beim Empfang einer höhern Weihe, endlich der Glaubenseid (s. d.) im engern Sinne.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 701.
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