Rittergut

[735] Rittergut, Grundeigenthum, dessen Besitzer im Lehensstaate zum Kriegsdienst zu Pferde verpflichtet war, wofür er von Steuerlasten befreit und mit gewissen Vorrechten versehen wurde. Seitdem der Ritterdienst aufhörte, sind in den meisten Staaten die Vorrechte wesentlich beschränkt oder gänzlich beseitigt worden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 735.
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