Schätzung

[61] Schätzung, Werthung einer streitigen Sache, aus dem eigenen Wissen des Richters oder auf Grundlage von Gutachten Sachverständiger oder der eidlichen Werthangabe der Partei selbst.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 61.
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