Schießscharten

[77] Schießscharten, Einschnitte in die Brustwehr eines Werks. um durch dieselben zu feuern; werden zu diesem Zwecke gemauerte od. hölzerne durchbrochen, so entstehen Schießlöcher (doch werden beide Ausdrücke auch gleichbedeutend gebraucht).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 77.
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