Schießscharten

[765] Schießscharten, die in Deckungen, Mauern, Brustwehren etc. angebrachten Öffnungen, durch die man mit Geschützen (Geschützscharten) oder Gewehren (Gewehrscharten, in Bretterzäunen und Hecken Schießschlitze, Schießlücken) feuert. Bei Mauerscharten sind die Seitenflächen (Schartenbacken oder Schartenwangen) gebrochen (Schartenbruch), um bei möglichst großem Gesichtsfeld an Deckung wenig zu verlieren. S. auch Créneaux. Senkscharten gestatten schräg oder senkrecht nach unten zu feuern, s. Festung, S. 475; Maulscharten sind breit und schmal (für Gewehrfeuer). Über Minimalscharten s. Laffete, S. 40. Die S. in Schiffswänden heißen Stückpforten oder Pforten. In Panzerwänden wendet man, um die Panzerwand möglichst wenig zu schwächen und an Deckung nichts zu verlieren, Lasseten an, bei denen der Drehpunkt des Geschützes in der Geschützmündung liegt, so daß Minimalscharten genügen, die nur wenig größer sind als der Kopf des Geschützes. Über die S. im Mittelalter vgl. Piper, Burgenkunde (2. Aufl., Münch. 1906).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 765.
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