Schultheiß

[132] Schultheiß, Schulze (im mittelalterlichen Latein scultetus), eigentlich Schuldheiß, weil er ursprünglich die Abgaben beizutreiben hatte, hieß in der alten deutschen Verfassung der Vorsteher der Gemeinde. Der Umfang seiner Amtsthätigkeit gestaltete sich später in den deutschen Staaten sehr verschieden; den weitesten erreichte sie in den Reichsstädten, am beschränktesten wurde sie in den Dörfern, wo der Gutsherr den S. nach dem Lehenrechte einsetzte.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 132.
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