Seelgeräthe

[170] Seelgeräthe, was der Erblasser, um seine Seele wohl zu berathen, an die Kirche zur Stiftung von Jahreszeiten oder Armengüter vermachte, dann aber auch andere letztwillige Verfügungen aus Pietätsgründen, woraus sich später das Vermächtniß überhaupt entwickelte.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 170.
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