Steuerfreiheit

[333] Steuerfreiheit, Abgabenfreiheit, war im Feudalstaate wenigstens theilweise Privilegium der bevorrechteten Stände, hat gegenwärtig in Folge gewaltsamer Veränderungen od. auch nur der Centralisirung der Staaten theilweise gegen Entschädigung aufgehört.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 333.
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