S

[517] S bezeichnet in der Logik das Subjekt eines Urteils und, da der Unterbegriff, eines kategorischen Schlusses bei regelmäßiger Stellung stets als Subjekt im Schlußsatze erscheint, den Unterbegriff im Schlüsse (s. d.). Ferner bedeutet s die einfache Umkehrung (simplex conversio) eines kategorischen Urteils, wobei Quantität und Qualität des Urteils unverändert bleiben. Vgl. Conversion.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 517.
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