Sechstes Kapitel

Das System der weiblichen Vertrauenspersonen

Neue Forderungen

[51] Der Parteitag in Frankfurt a.M. von 1894 hatte den Beschluß gefaßt, die Frauenagitationskommission aufzulösen und statt dessen einzelne weibliche Vertrauenspersonen zu wählen, die auch die spitzfindigste Polizeibehörde nicht zu einem »politischen Verein« stempeln konnte. Die Berliner Frauenagitationskommission, die mit der proletarischen Frauenbewegung im ganzen Reich in Verbindung stand und die vor allem die Agitationstouren zusammenzustellen hatte, wollte zunächst abwarten. Nun war auch sie mit Hilfe des Vereinsgesetzes, wie bereits erzählt, der Auflösung verfallen. Es wurde in einer öffentlichen Versammlung die Genossin Ottilie Gerndt als Vertrauensperson gewählt. Sie hatte die Korrespondenz mit den Trägerinnen der proletarischen Frauenbewegung zu führen und die planmäßige Agitation unter den Frauen in ganz Deutschland anzuregen und zu fördern.

Später, im Herbst 1895, wurden dann auch in zwei Berliner Kreisen in öffentlicher Versammlung weibliche Vertrauenspersonen gewählt, und zwar im zweiten Wahlkreis die Genossin Emma Scholz und im vierten Wahlkreis ich. Wir hatten die Aufgabe, die Agitation unter den Frauen Berlins zu fördern.

Als dann am 30. November 1895 durch eine Verfügung des Berliner Polizeipräsidiums elf Organisationen bzw. Organe der sozialdemokratischen Partei als Vereine »vorläufig geschlossen« wurden, da war auch unsere Tätigkeit wieder einmal lahmgelegt. Begründet wurde diese Maßnahme mit den §§ 8 und 16 des Preußischen Vereinsgesetzes, die »das Inverbindungtreten politischer Vereine« untersagten. Dieser Polizeiverfügung gingen Haussuchungen bei etwa hundert der bekanntesten Parteigenossen voraus. Auch wir wurden nicht verschont, und gewissenhaft untersuchten die Hüter der Ordnung bei Emma Scholz auch Wichskasten und Kammkasten. Wo Kinder im Hause waren,[52] wurden auch die Puppenstuben gründlich durchsucht. Von den 47 Angeklagten wurden 32 freigesprochen, die übrigen zu geringen Geldstrafen verurteilt, im Jahr darauf aber durch eine höhere Instanz alle freigesprochen, unter denen auch wir beiden weiblichen Vertrauenspersonen uns befanden. Wir konnten unsere Tätigkeit wiederaufnehmen und Versammlungen einberufen.

Schon im Mai 1895 hatte die sozialdemokratische Fraktion im Reichstag die folgenden Anträge gestellt:

»1. Für alle Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts das Recht, sich zu versammeln ohne vorherige Anmeldung bei einer Behörde und ohne deren Erlaubnis einzuholen:

2. Das Recht, auf öffentlichen Plätzen und Straßen Versammlungen und Umzüge abzuhalten, vorausgesetzt, daß diese sechs Stunden vor ihrem Beginn bei der mit der Ordnung des öffentlichen Verkehrs betrauten Ortsbehörde angemeldet werden;

3. für alle Reichsangehörigen das Recht, Vereine jeder Art zu bilden, ferner alle einzelstaatlichen, den vorstehenden Bestimmungen widersprechenden Gesetze und Verordnungen aufzuheben und ebenso alle Gesetze und Verordnungen, welche die Verabredung und Vereinigung zum Zwecke der Erlangung besserer Lohn- und Beschäftigungsbedingungen untersagen oder unter Strafe stellen.«

Das waren Forderungen, deren Erfüllung auch den Frauen einen Teil des ihnen vorenthaltenen Rechts gegeben hätte. Aber es sollte noch manches Jahr ins Land gehen, bis wir soweit waren. Nach den letzten Drangsalierungen durch die Behörden, nach den zahllosen Haussuchungen vom November 1895 wurden diese Anträge noch einmal in der »Gleichheit« veröffentlicht, um auch weiteren Frauenkreisen zu zeigen, daß unsere Partei auch an der richtigen Stelle für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts eintrat.

Aber noch eine andere Forderung, die höchste, die wir erheben mußten, war in diesen Anträgen unserer Fraktion enthalten: die Forderung des Frauenwahlrechts.

Zum erstenmal wurde sie im Reichstag gestellt und durch unsern Bebel vertreten. Er betonte dabei besonders: es sei zum erstenmal, daß in einem deutschen Parlament diese Forderung gestellt wird, aber sicher nicht zum letztenmal.

An den Parteitag, der im Oktober 1895 in Breslau tagte, stellte Ottilie Gerndt als Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands den Antrag,[53] daß die Reichstagsfraktion durch den Parteitag beauftragt würde, bei den Beratungen über den Entwurf des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Beseitigung aller Bestimmungen einzutreten, die die Frau dem Manne gegenüber benachteiligen, vor allem auch für die Rechte der unverheirateten Mutter und ihrer Kinder. Dieser Antrag ist angenommen und an die Fraktion im Reichstag weitergegeben worden.

Noch zu Ende des Jahres 1895 haben unsere Parteigenossen die Vorbereitung von Gesetzentwürfen gefordert, deren erster den achtstündigen Arbeitstag herbeiführen sollte, während der andere die Aufhebung der Sonderbestimmungen für die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter sowie die Aufhebung der Gesindeordnung bringen sollte.

So schnell aber sollten derartige Forderungen noch nicht erfüllt werden. Vorläufig ging aller Fortschritt nur in der Art der Springprozession: zwei Schritte vorwärts, einen Schritt zurück; vor allem, wenn es sich um die Frauen handelte.

Während das Heer der im Lebenskampf stehenden Frauen ständig wuchs und die politische und wirtschaftliche Gleichstellung mit dem Mann mehr und mehr eine Lebensnotwendigkeit wurde, suchte eine verblendete reaktionäre Regierung die Entwicklung durch reaktionäre Maßnahmen zu hemmen.

So ging der eingebrachte Regierungsentwurf auch noch auf Einengung der wenigen Rechte aus. Er verlangte zum preußischen Vereins- und Versammlungsrecht den Ausschluß der Minderjährigen von politischen Versammlungen. Ferner sollten von den Vertretern der Polizei Versammlungen aufgelöst, Vereine von der Landespolizeibehörde geschlossen werden können, sofern ihr Zweck und ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft oder die öffentliche Sicherheit – insbesondere die Sicherheit des Staates – oder den öffentlichen Frieden gefährdet.

Die Genossinnen ließen sich trotz aller bösen Absichten der herrschenden Klassen von ihrem Tun nicht abbringen, obwohl die Polizei es fast toller trieb als unter dem Sozialistengesetz.

Auch im Jahre 1896 wurde, wie im vorhergehenden Jahre, die Polizeipraxis des Hinausweisens von Frauen aus Versammlungen, die Auflösung von solchen und dergleichen in rücksichtsloser Weise weiter fortgeführt.[54]

Ein Versammlungsverbot der sächsischen Polizei verdient der Nachwelt erhalten zu werden.

Die Genossin Steinbach (Hamburg) sollte im Jahre 1896 in öffentlichen Versammlungen von Arbeitern und Arbeiterinnen in Hartmannsdorf und Limbach über das Thema »Wem nützt die Frauenarbeit in der Textilindustrie und in den verwandten Berufen« sprechen. Diese Versammlungen wurden auf Grund des § 5 des sächsischen Vereinsgesetzes verboten. Der Wortlaut des Versammlungsverbotes für Limbach ist so charakteristisch für die amtseifrige, zielbewußte Helligkeit der sächsischen Behörden, daß es ein Fehler wäre, ihn nicht bekanntzugeben. Er lautet:

»Wir teilen Ihnen hierdurch ergebenst mit, daß wir auf Grund des § 5 des klg. sächs. Gesetzes, das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, vom 22. November 1850, die heute abend von 81/2 Uhr ab im Hotel Johannisbad' abzuhaltende öffentliche Arbeiter-und Arbeiterinnenversammlung, in welcher als Referentin Frau H. Steinbach aus Hamburg über das Thema: ›Wem nützt die Frauenarbeit in der Textilindustrie und den verwandten Berufen?‹ auftreten will, wie hiermit geschieht, verbieten, und zwar aus folgen den Gründen:

Wenn man das gestern in der Stadt verbreitete, von der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands unterzeichnete, im Verlage von C. Legien in Hamburg verlegte, in der Hamburger Buchdruckerei und Verlagsanstalt Auer u. Komp. in Hamburg gedruckte, als Einladung zu jener Versammlung offenbar dienende Flugblatt, welches die Überschrift trägt: ›An die werktätigen Frauen und Mädchen Deutschlands‹ liest und sieht, daß es als Motto die folgenden Verse von Herwegh an der Spitze trägt:


Und du ackerst und du sä'st,

Und du nietest und du nähst,

Und du hämmerst und du spinnst,

Sag' o Volk, was du gewinnst?


Was ihr kleidet und beschuht,

Tritt auf euch voll Übermut.

Seht die Drohnen um euch her,

Habt ihr keinen Stachel mehr?


so kann es nicht zweifelhaft erscheinen, wie die Antwort auf die von der Referentin gestellte Frage: ›Wem nützt die Frauenarbeit in der Textilindustrie?‹ lauten wird.

Sie ist für jeden Tieferblickenden gegeben, in jenen Versen Herweghs wird also zweifelos in einem Appell an das ›werktätige Volk‹, die gegen die ›Drohnen‹ sich richten, zu denen nach der Anschauung der Sozialdemokratie[55] die Besitzenden und vor allem die Arbeitgeber, im Gegensatz zu den Arbeitnehmern, gehören.

Es mag nun dahingestellt bleiben, ob in der geplanten Versammlung die Referentin soweit gehen würde, in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung, die Arbeitnehmer gegen die Arbeitgeber, zu Gewalttätigkeiten gegeneinander öffentlich anzureizen, mithin gegen den § 130 des Reichsstrafgesetzbuches sich zu vergehen, obschon das oben angeführte Motto (›Habt ihr keinen Stachel mehr?‹) einen Schluß darauf zulassen würde.

Immerhin wäre es aber nicht ausgeschlossen, daß durch die Ausführungen der Referentin zu der von ihr gestellten Frage ihre Zuhörer aus dem Arbeitnehmerstande dazu geneigt machen würden, nach Befinden unter Kontraktbruch die Arbeit niederzulegen, um von ihren Arbeitgebern irgendwelche Zugeständnisse in bezug auf Löhne und Arbeitsbedingungen zu erzwingen.

Da nun aber, wie bekannt, die eigenmächtige Auflösung des Arbeitsverhältnisses – wenn auch die Bestrafung des Kontraktbruches gewerblicher Arbeiter aufgehoben ist – gegen eine gesetzliche Bestimmung, diejenige des § 124 der Gewerbeordnung verstößt, mithin eine Gesetzesübertretung involviert, und Versammlungen, deren Zweck es ist, zu Gesetzesübertretungen geneigt zu machen, nach § 5 des eingangs angezogenen Gesetzes verboten sind, so ist der unterzeichnete Stadtrat geradezu verpflichtet, die in Rede stehende Versammlung zu verbieten.«

Quelle:
Baader, Ottilie: Ein steiniger Weg. Lebenserinnerungen einer Sozialistin. 3. Auflage, Berlin, Bonn 1979, S. 51-56.
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