II.

Mieter und Vermieter.

[967] 968. Umzugfreuden. Dreimal abbrennen, sagen die Weisen, die nichts davon verstehen, ist nicht halb so schlimm, als ein einziges Mal umziehen. Sie gehen dabei von der Voraussetzung aus, daß das Feuer, wenn es gnädig ist, ihre sämtlichen alten Möbel verzehrt und die Neuanschaffung eines hochmodernen Inventariums nicht nur wünschenswert, sondern sogar unbedingt notwendig macht. Das Feuer vernichtet, die Packer beschädigen, zerstoßen, zerschlagen die schönsten Sachen und sagen hinterher: »Nicht wahr, das hat weiter nichts auf sich. Ich kann mich wohl darauf verlassen, daß Sie meinem Meister nichts davon sagen, denn sonst werde ich gleich entlassen und ich bin verheiratet und habe sechs lebende Kinder. Dabei nur eine Mark Tagelohn und die Trinkgelder werden immer schlechter und schlechter.«

Und das Gejammer des Packers, der unsere schönste Statue, die man sich, bis man sie endlich erhielt, zehn Jahre lang vergebens gewünscht hatte, in tausend Scherben warf, endet damit, daß man ihn nicht nur nicht bestrafen läßt, sondern ihm eine größere Summe Geldes in die Hand drückt. Denn wir Deutschen haben nicht nur den Fehler, zuweilen sehr dumm, sondern fast immer auch viel zu gutmütig zu sein.

Während die große Tragödie Faust nur zwei Teile hat, besteht die größere Tragödie Umzug aus drei Teilen, der Kündigung, der Wohnungssuche und dem, von dem Satan in einer grausamen, wütenden Stunde erfundenen Umzug selbst.

[968] 969. Hangen und Bangen. Wenn wir Menschen thatsächlich jedesmal kündigten, wenn wir es wollten und uns mit dem Gedanken trügen, es zu thun, so würden wir wie der unselige Ahasverus uns beständig auf der Wanderschaft befinden. So oft man sich in seiner Wohnung ärgert – und wann thut man dies nicht – ist das erste Wort: »Wir ziehen aus.« Der Gründe zum Aerger giebt es hunderttausende: die Oefen heizen nicht, der Fußboden biegt sich, und der Hauswirt will natürlich nichts machen lassen, denn Hauswirte, die auf alle Wünsche ihrer Mieter eingehen, giebt es nicht und kann es auch nicht geben. Handelte der Hausbesitzer nicht nach seinem eigenen dicken Kopf, sondern nach dem der Leute, die bei ihm wohnen, so wäre er in ganz kurzer Zeit ein ruinierter Mann.

Man hat sich also entschlossen, aus irgend einem Grunde fortzuziehen, aber schon am nächsten Morgen kommen die Zweifel, ob man diesem Entschluß die That folgen lassen soll. Eigentlich ist die Wohnung doch gar nicht so schlecht, daß die Oefen gestern rauchten, lag an dem Wind, daß das Essen verdarb, an der Köchin, daß die Fenster nicht schlossen, an dem Zimmermädchen, die vergessen hatte, sie zu schließen, daß die Tapete herunterfiel, an unserem Herrn Sohn, der große Stücke Papier mit viel Talent mit seinen Fingernägeln losgekratzt hatte, daß sich die Balken unter unseren Schritten bogen, hatte seine Ursache in der Gewichtszunahme, die wir infolge einer reichlich genossenen Mahlzeit zu verzeichnen hatten.

Man entschließt sich, wieder wohnen zu bleiben, aber schon am nächsten Morgen kommen die Zweifel in erneuter, verbesserter und vermehrter Auflage. Man hat gestern eine bekannte Familie aufgesucht, deren Wohnung einer eingehenden Prüfung unterzogen und stellt nun Vergleiche an. Woran es liegt, daß andere immer besser wohnen, als man selbst, weiß ich nicht, aber die Thatsache liegt vor, und die meisten Menschen finden jede andere Behausung besser als die ihrige. Die Freunde haben für ihr Geld viel mehr als man selbst und man entschließt sich deshalb, dieses Mal aber definitiv unter allen Umständen auszuziehen.

Aber schon am nächsten Morgen erscheinen die Zweifel abermals. Man denkt an das Einpacken, an den Umzug, an die Unruhe, an die fremden Leute, an die Unkosten und man empfindet Grausen vor der Zukunft.

Man will doch lieber wohnen bleiben.

Aber schon am nächsten Morgen sagt man sich, daß das Wohnenbleiben doch nicht ginge und wieder entschließt man sich zu kündigen.

Nach 24 Stunden bereut man diesen Entschluß, und es ist genau so weit, wie am ersten Tage.

Und so geht es nicht nur tage-, sondern wochen-und monatelang; immer fragen wir uns: »Sollen wir oder sollen wir nicht?« Wir fragen alle guten Freunde und Bekannten um Rat, wir zählen es an den Knöpfen und an den Haaren und Borsten unserer Zahnbürste ab, wir überlegen es nach allen Richtungen der Windrose, wir schwanken mit unserem Entschluß hin und her wie das Rohr im Schilf, wir wollen und wollen doch wieder nicht, eigentlich möchten wir, aber uneigentlich mögen wir nicht, wenn es nicht so umständlich wäre, hätten wir wohl Lust, aber da es nun doch einmal umständlich ist, haben wir keine Lust, kurz, kein Säugling, der eben auf die Welt kam, ist so unselbständig, wie wir es bei der Erledigung dieser Frage sind.

Und haben wir endlich gekündigt oder den Termin zur Kündigung absichtlich vorübergehen lassen, weil wir wohnen bleiben wollen, so können wir sicher sein, daß wir nach 24 Stunden unseren Entschluß bitter bereuen, denn man kann es nicht nur anderen, sondern auch sich selbst recht schwer recht machen.

[969] 970. Gesetzliche Bestimmungen über die Kündigung. (Quelle: »Was Jeder vom bürgerlichen Gesetzbuch wissen muß.«) Ist ein Mietsverhältnis für eine bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet es ohne weiteres nach Ablauf dieser Zeit. Ist es für unbestimmte Zeit eingegangen, so kann von beiden Seiten gekündigt werden.

Wenn nicht andere Vereinbarungen schriftlich getroffen sind, so muß, wenn der Mietzins nach Tagen bemessen ist, von einem Tag auf den andern; wenn der Mietzins nach Wochen gerechnet wird, spätestens am ersten Werktage der Woche auf den Schluß der Woche, die mit dem Sonntage endet; wenn der Mietzins nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. des Monats auf den Schluß des Monats; und endlich wenn der Mietzins nach längeren als einmonatlichen Zeiträumen bemessen ist, spätestens am dritten Werktage eines Kalender-Vierteljahres auf den Schluß dieses Kalender-Vierteljahres gekündigt werden.

Bleibt der Mieter nach dem Ablauf der Mietszeit wohnen, so gilt das Mietsverhältnis stillschweigend als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der Vermieter oder der Mieter seinen entgegenstehenden Willen binnen einer Frist von zwei Wochen dem anderen Teil gegenüber erklärt.

Stirbt der Mieter, so ist, auch wenn er auf eine bestimmte Zeit gemietet hatte, sein Erbe sowohl wie der Vermieter berechtigt, das Mietsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen vierteljährlichen Frist auf den ersten zulässigen Kündigungstermin zu kündigen.

Militärpersonen, Beamte, Geistliche und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten können, wenn sie nach einem anderen Ort versetzt werden, das Mietsverhältnis in ihrem alten Wohnort, unter Einhaltung der gesetzlichen vierteljährlichen Frist, auf den ersten zulässigen Kündigungstermin kündigen. Hat also jemand für die Zeit vom 1. Juli 1901 bis 1. Juli 1906 eine Wohnung gemietet, so kann er, wenn er am ersten Januar 1903 versetzt wird, bis zum 3. Januar 1903 das Mietsverhältnis auf den 31. März 1903 kündigen.

Es empfiehlt sich, jede Kündigung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu machen.

[970] 971. Auf der Wohnungssuche. Mit dem Tage, da man kündigte, beginnt der Tragödie zweiter und der Zeit nach längster Teil: die Wohnungssuche. Eine völlige Manie erfaßt uns. Wenn wir des Morgens bei dem ersten Frühstück die Zeitung in die Hand nehmen, so schlagen unsere Finger ganz von selbst die Seiten auf, auf denen Wohnungen angezeigt werden. Wir studieren sie vom ersten bis zum letzten Wort und selbst, wenn wir uns ganz fest vorgenommen haben, für unsere Wohnung beispielsweise nicht mehr als 1500 Mark auszugeben, so lesen wir dennoch mit dem denkbar größten Interesse die Ankündigung jener Räume, die den denkbar größten Komfort bieten, aber dafür auch den Nachteil haben, daß sie ungefähr sechsmal so viel kosten, wie wir ausgeben wollen. Nach kurzer Zeit tanzen in unserem Schädel sämtliche leerstehenden Wohnungen unserer Stadt einen wüsten Fandango. Wohnungen mit 9 Zimmern, elektrischem Licht und Parkettfußböden drehen sich im Kreise mit leerstehenden Etagen die 4 Treppen hoch liegen, statt des Parketts Linoleum, statt der neun Stuben fünf, und statt der elektrischen Beleuchtung eine dem Hauswirt gehörende, übelriechende und blakende Petroleumlampe enthalten. Wir sprechen nichts anderes, wir denken nichts anderes und in unseren Träumen liegen uns sämtliche leerstehenden Etagen wie ein schwerer Alp auf der Brust.

Noch schlimmer ist es auf den Spaziergängen. Wie ein Radfahrer, der sich zum erstenmal auf seinem Stahlroß in die weite Welt hinauswagt, für kein Geld der Welt im stande ist, an einem Eckstein vorbeizufahren, wie dieser ihn vielmehr mit einer geradezu unheimlichen, magischen Gewalt an sich heranzieht und nicht eher zufriedengestellt ist, als bis er dem Vorderrad einen energischen Rippenstoß versetzte, der die beabsichtigte Katastrophe herbeiführte, so geht es dem Wohnungssuchenden, wenn er nur einen Schritt auf die Straße macht. Er sieht nicht die Menschen, die ihm begegnen, nicht die Bekannten, die ihn grüßen, er achtet nicht auf die Pferde und Wagen, die den Versuch machen, ihn anzurennen, er hört nicht das Klingeln der Pferdebahn und die warnenden Zurufe der Passanten, ihm ist es einerlei, ob er auf dem Trottoir oder im Rinnstein geht, ob er geschubst, gestoßen und angerempelt wird, er sieht nicht die Warnung: Achtung, Dacharbeit, und kommt nicht zur Besinnung, wenn ein herunterfallender Ziegelstein ihm seinen Cylinder eintreibt, er stößt nicht mit dem Fuß, wenn die Hunde ihn bellend umspringen, er hat für nichts Augen, Ohren und Sinne, ihn läßt alles kühl, denn jedes Haus, an dem ein Plakatbefestigt ist: »Hier ist eine Wohnung zu vermieten« zieht ihn magisch an und er mag wollen oder nicht, es geht nicht anders, er muß hineingehen, sich die Wohnung ansehen und sich nach dem Preis erkundigen. So gebraucht er unter Umständen, um nur eine kurze Strecke Weges zurückzulegen, eine lange Zeit, und er kommt sich zuweilen vor, wie ein Postbote, der fast besinnungslos in allen Häusern treppauf treppab läuft.

[971] 972. Rücksicht bei der Wohnungsschau. Wer eine Wohnung mieten will, hat das Recht und die Pflicht, sich die Räume vorher anzusehen und nicht, wie man sagt, die Katze im Sack zu kaufen. Aber wer da eine Wohnung, die noch nicht leer steht, besichtigt, richte sich gefälligst so ein, daß er zu den Stunden kommt, die für das Besehen der Wohnung festgesetzt sind. Eine Entschuldigung dafür, früher oder später zu erscheinen, giebt es nicht.

Halten sich die fremden Besucher nicht an diese Zeit, so kann man es den armen Leuten, die die Räume noch bewohnen, wirklich nicht verdenken, wenn sie eines schönen Tages aus der Haut fahren und sacksiedegrob werden.

Es ist fürchterlich, beständig durch fremde Besucher gestört zu werden, die meistens so rücksichtsvoll sind, daß sie nicht in die Zimmer hineingehen, sondern, wie sie sich ausdrücken, »nur einen flüchtigen Blick hineinwerfen«. Natürlich bleibt die Thür dabei offen, dem, der in der Stube sitzt, zieht es an die Beine, hat er die Fenster offen, so fliegen seine Papiere und Briefe in einem wüsten Chaos durcheinander und als wohlerzogener Mensch, der er ist oder wenigstens sein sollte, darf er nicht einmal sagen: »Zum Donnerwetter, kommen Sie gefälligst herein, und machen Sie die Thür hinter sich zu!«

Auch die Dienstboten haben in einem Haushalte meist anderes und wichtigeres zu thun, als fremde Leute in den Räumen herumzuführen. Es ist mehr als aufdringlich, auch die Thüren jener Stuben öffnen zu lassen, die nach Angabe des Dienstpersonals augenblicklich nicht zu sehen sind! Es ist unbescheiden, in die Eßstube zu treten, wenn die Familie dort bei der Mahlzeit sitzt.

Die erste Besichtigung einer Wohnung wird sich darauf beschränken, die Zahl und die Größe der Zimmer sich einzuprägen. Das Einrichten besorgt man dann zu Hause und überlegt dort, wie man seine Möbel auf die verschiedenen Räume verteilen kann. Furchtbar aber ist es, wenn man schon in Gegenwart der anderen Hausbewohner hiermit beginnt und wenn die Gattin, die Teure, zu dem Manne sagt: »Dies wird dein Zimmer, hier nehme ich mein Boudoir, dies wird der Salon, dort richten wir das Eßzimmer ein, daneben die Kinderstube – aber nein, das geht nicht, da hat der Liebling ja keine Sonne, weißt du, er muß dein Zimmer bekommen und du nimmst dann das Eßzimmer und wir speisen dann in diesem Raum. Aber nein, das geht auch nicht, hier kann das Buffett nicht stehen, und außerdem ist das Zimmer so schmal, daß nicht herumserviert werden kann. Weißt du, ich glaube, es ist besser, du nimmst meinen Salon, aber nein, dieser ist für deinen großen Teppich nicht ausreichend«, und in dieser Tonart geht es minutenlang weiter, bis sämtliche Möbel, die man hat, wenigstens dreimal in sämtlichen freien Ecken und an sämtlichen freien Wänden gestanden haben. Und neben den einrichtenden Leuten steht das Hausmädchen, das strenge Ordre hat, die fremden Gäste nicht allein in den Zimmern zu lassen, und wartet voller Ungeduld auf den Augenblick, wo sie endlich, endlich gehen. Mit dem Mädchen wartet auf diese Erlösung die Hausfrau, die die Dienste der Magd nötig braucht, und mit der Hausfrau wartet das Kind und mit dem Kinde wartet der bedauernswerte Vater. Aber dieses Warten stört die anderen nicht im geringsten in ihrer Ruhe, sie lassen sich ein Centimetermaß holen und messen alles aus, sie lassen sich Bleifeder und Papier holen, um sich Notizen zu machen, der Herr setzt sich an einen Tisch, von dem er rücksichtslos alles fortschiebt, was ihm im Wege ist, und beginnt zu zeichnen, sie haben sich nun einmal fest vorgenommen, sich die Wohnung gründlich anzusehen und nichts ist im stande, sie davon abzubringen. Sie gehen nicht einmal, sondern sechsmal durch sämtliche Zimmer, sie gucken hinter jeden Vorhang und spähen in jede Ecke, sie fragen dem Mädchen die Seele aus dem Leib, sie thun alles, was sie wollen, nur nicht das, was mit den Sitten der Wohlerzogenheit und des guten Tons in Einklang zu bringen ist, und gehen sie endlich fort, so ist zehn gegen eins zu wetten, daß einer von ihnen nach 5 Minuten wiederkommt, weil er seinen Regenschirm oder seinen Spazierstock stehen ließ, seine Zeichnung nicht mitnahm oder zu fragen vergaß, ob der Hauswirt auf seine Kosten den Herd reinigen läßt oder ob man die Schornsteinfeger selbst bezahlen muß, was sie dafür bekommen und ob sie sehr viel Schmutz dabei machen?

Sieht man zu Hause, daß man trotz der Genauigkeit, mit der man sich die Wohnung ansah, über irgend etwas noch im Zweifel ist, so hat man natürlich das Recht, noch einmal und selbst noch mehrere Male hinzugehen und sich die Räume anzusehen.

Aber nur nicht jeden Tag kommen und nicht, wie der Arzt es verordnet, dreimal täglich! Alles, nur das nicht. Keine Wohnung wird dadurch größer oder kleiner, daß man sie immer und immer wieder besichtigt, und in den meisten Fällen nützt es auch nichts, daß wir diese vielen Besuche nur deshalb abstatten, um uns immer von neuem von seiten des Hausmanns und des Besitzers versichern zu lassen, daß alle Schäden gewissenhaft repariert werden. Es ist dies meistens völlig unnütze Zeitvergeudung, denn gemacht wird doch nichts. Es ist zu empfehlen, daß der Gatte eine Wohnung nur ein einzigesmal ansieht, sich im Prinzip dafür oder dagegen erklärt und das weitere dann der Gattin überläßt. Ehemänner eignen sich noch seltener als nie zum Besehen einer Wohnung: es ist ihnen peinlich, daß ihre Gegenwart die Bewohner stört, sie genieren sich, ordentlich Umschau zu halten und stoßen ihre bessere Hälfte heimlich und leise, manchmal auch auffällig und stark an, um damit auszudrücken: aber so hör doch endlich auf, dich nach allen möglichen und unmöglichen Dingen zu erkundigen, du siehst doch, daß wir im Wege sind, komm laß uns gehen.

Definitiv mieten aber und den Mietskontrakt unterzeichnen muß der Mann; ein Mietvertrag über ein Grundstück, einen Wohnraum oder andere Räume, welcher für eine längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird, bedarf der schriftlichen Form. Wenn diese Form nicht beachtet wird, so ist der Vertrag zwar nicht ungültig, gilt jedoch als für eine unbestimmte Zeit geschlossen, nur mit der Maßgabe, daß die Kündigung nicht für eine frühere Zeit, als für den Schluß des ersten Jahres zulässig ist.

[972] 973. Rechte des Mieters. Wenn man heutzutage einen Mietskontrakt zur Unterschrift zugesandt erhält und dieses Papier einer genauen Durchsicht unterwirft, so findet man in den vielen Paragraphen zahllose Pflichten aufgezählt, die der Mieter unter Androhung aller möglichen Strafen zu erfüllen hat. Von den Pflichten des Vermieters ist gar nicht die Rede, zwar wird dann mündlich hinzugesetzt, anständigen Leuten gegenüber nähme man es mit der Erfüllung der Pflichten nicht so genau, aber nicht das gesprochene, sondern das geschriebene und unterschriebene Wort gilt und darum soll man auch nicht zu allem, was der Hauswirt von uns verlangt, Ja und Amen sagen.

Nach dem Gesetz ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen. Wenn nichts anderes zwischen den Parteien besonders abgemacht ist, so ist der Mietzins nicht im voraus, sondern nachträglich zu bezahlen und zwar, wenn der Mietzins nach kürzeren Zeitabschnitten als Vierteljahren bemessen ist, nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte; wenn der Mietzins nach Vierteljahren, längeren Zeitabschnitten oder für die ganze ein Vierteljahr übersteigende Mietszeit bestimmt ist, mit dem Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres und endlich, wenn der Mietzins für die ganze, ein Vierteljahr nicht erreichende Mietszeit, am Ende der Mietszeit.

Hat man eine Wohnung gemietet, wird dann aber durch einen in seiner Person liegenden Grund, z.B. Krankheit verhindert, die Wohnung zu beziehen, so ist man dennoch verpflichtet, den Mietzins zu bezahlen. Vermietet der Wirt aber anderweitig, so können wir den Teil der Miete, den der Hausbesitzer von dem dritten erhält, von unserem Mietsbetrag in Abrechnung bringen.

Ohne Genehmigung des Vermieters darf der Mieter die von ihm gemieteten Räume nicht ganz oder teilweise an einen dritten weitergeben. Thut er dies dennoch, ohne sich um das Verbot des Vermieters zu kümmern, so kann dieser jederzeit kündigen, ohne gezwungen zu sein, eine Kündigungsfrist einzuhalten. Dasselbe steht dem Vermieter zu, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Mietzinses ganz oder teilweise im Rückstande bleibt.

Andererseits kann aber auch der Mieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn eine Wohnung so beschaffen ist, daß die Benutzung derselben mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist.

Ist eine vermietete Sache mit einem Fehler behaftet, der ihre Tauglichkeit aufhebt oder mindert, so braucht der Mieter für die Zeit der gänzlichen Untauglichkeit überhaupt keine, für die Zeit der teilweisen Untauglichkeit nur einen Teil der Miete zu bezahlen.

Der Vermieter hat die Pflicht, die Sachen, die er vermietet, in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustand zu übergeben und sie während der Mietszeit in diesem Zustande zu erhalten. Die durch die notwendigen Ausbesserungen entstehenden Unkosten hat er zu tragen und auch die auf der vermieteten Sacheruhenden Lasten, Abgaben u.s.w. hat er zu tragen.

Wenn der Vermieter die Mahnung eines Mieters, einen Schaden in der Wohnung, der grundsätzlicher Art ist, abzustellen, nicht befolgt, so kann der Mieter Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Er ist in diesem Falle aber auch berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Vermieter den Ersatz der ihm entstandenen Auslagen und Unkosten zu verlangen.

Nimmt der Vermieter eine mangelhafte Sache an, obgleich er den Mangel kennt, so hat er das Recht auf Befreiung von der Miete oder auf Schadenersatz nur dann, wenn er sich dasselbe bei der Annahme ausdrücklich vorbehält.

Jeder Vermieter hat wegen des rückständigen Mietzinses und wegen des Mietzinses für das z.Z. der Geltendmachung des Pfandrechts laufende und das folgende Mietsjahr und wegen etwaiger Entschädigungsforderung ein Pfandrecht an denjenigen eingebrachten Sachen des Mieters, welche im Falle einer Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden können.

[973] 974. Der Umzug. Der Tragödie letzten, aber nicht schönsten Teil bildet der Umzug mit den Leiden und Freuden des Einpackens, des Verladens in den Wagen, des Auspackens, der Besichtigung der unterwegs entstandenen Schäden, des Wiedereinrichtens und des Besuches der Handwerker, Dekorateure und Tapezierer. Man begreift es selbst nicht, wie man diese Tage, in denen alles auf dem Kopf steht und in denen man alles findet, nur nicht das, was man sucht, überlebt. Man ißt im Stehen, man schläft im Knieen, man geht auf den Händen, man liegt beständig auf der Erde, weil Eimer, Besen, zusammengerollte Teppiche uns fortwährend zwischen die Beine kommen, und man freut sich nur, wenn man sich bei jedem Sturz nicht gerade in den Korb mit den eingemachten Früchten oder auf das schönste Meißner Porzellan setzt, das klirrend unter uns zerbricht. Zu dem Aerger über die eigene Ungeschicklichkeit gesellt sich dann der über die Ungeschicklichkeit der Packer. Es wird ein alter, geschnitzter Schrank in das Zimmer getragen, und man sieht sofort, daß ein großes Stück der Schnitzerei abgebrochen ist. Man wird den Leuten so grob, wie nur irgend möglich – und man kann in den Tagen des Umzuges sehr grob sein. Mit einem ruhigen Lächeln auf den Lippen hören die Träger uns an und wenn wir nichts mehr zu sagen wissen, sagen sie ganz gelassen: »Gnädiger Herr oder die gnädige Frau müssen sich irren, das war schon.« Natürlich ist das gelogen, aber man kann es ihnen nicht beweisen und wenn man sich dadurch rächt, daß man schwört, ihnen kein Trinkgeld zu geben, so kann man sicher sein, daß die Leute, natürlich nur aus Versehen, im Laufe der nächsten Stunden so viel Scherben machen, bis man endlich beinahe auf den Knieen vor ihnen liegt und sie wegen jeden harten Wortes, das man vorhin zu ihnen sagte, reu-, de- und wehmütig um Verzeihung bittet. Und hat man sein Unrecht eingesehen, dann haben die Packer wieder ein gütiges Lächeln für uns und mit freundlicher Stimme sprechen sie, während sie sich mit dem Hemdärmel über die vom Schweiß feuchte Stirn fahren: »Wir hätten jetzt solchen Durst und müssen jetzt erst mal eine kleine Pause machen, um zu frühstücken.«

Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, und wer mit den Leuten freundlich umgeht und nicht beständig mit ihnen schilt, wird viel eher zum Ziel kommen als derjenige, der gerade entgegengesetzt handelt.

Nur die wenigsten Menschen sind in der Lage, sich ein eigenes Haus zu kaufen oder zu mieten, die meisten werden in einem Etagen- oder Zinshaus ihr Heim aufschlagen müssen.

Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt, und die Rücksichtslosigkeit der gemeinsamen Mitbewohner kann den Aufenthalt in diesen zu einer Hölle gestalten, gegen die die wirkliche Hölle das reine Paradies sein muß.

[974] 975. Pflichten der Hausbewohner gegeneinander. Jeder, der ein Haus betritt, sollte sich an dem vor jeder Schwelle angebrachten Eisen den gröbsten Schmutz von den Stiefelsohlen streichen oder die Fußmatte benutzen. Diese kleine, wenig zeitraubende Unbequemlichkeit, an die man sich bald gewöhnt, würde die Treppenhäuser unserer modernen Etagenwohnungen in einem besseren Zustande, als sie jetzt gewöhnlich sind, erhalten.

Man läuft die Treppen nicht mit furchtbarem Gepolter in die Höhe, sondern man bemühe sich, möglichst leise in seine Wohnung zu gelangen. Besonders des Nachts sollte man auch dann daran denken, wenn einem diese anstrengende Thätigkeit infolge einer langen Sitzung zuweilen recht schwer wird. Es ist nicht unbedingt nötig, daß alle im Hause merken, wann der Nachtschwärmer die heimatlichen Gefilde betritt, und es ist überflüssig, daß das Parterre hört, daß die vierte Etage zu viel Champagner trank. Die Nacht ist dazu da, daß man schläft, aber nicht, damit man durch rücksichtslose Hausbewohner aus dem Schlummer gestört wird.

Es ist auch keineswegs witzig, wenn man in der vierten Etage wohnt, während des Hinaufstiegs mitten in der Nacht an sämtlichen Etagen die elektrische Glocke in Bewegung zu setzen und dies so lange zu thun, bis man hört, daß die Bewohner lebendig werden, dann aber so schnell man kann davon zu laufen und sich auf einem Treppenabsatz zu verbergen.

Niemals soll man auf der Hausflur oder auf der Treppe von seinen eigenen Angelegenheiten oder noch weniger von denen seiner Mitbewohner sprechen. Es ist mehr als genug, daß die verschiedenen Dienstboten über ihre Herrschaften klatschen und sich gegenseitig ihr Leid klagen, und es ist mehr als überflüssig, daß wir dem Beispiel der Küchendamen folgen. Die schlechtesten Gedanken sind es wahrlich nicht, die man für sich behält, und durch das Weitererzählen wird die geringste Kleinigkeit eine welterschütternde Thatsache. Nie kann man wissen, ob nicht irgendwo eine Thür offen steht, ob nicht ein Lauscher unsere Worte auffängt und sie weiter verwendet. Es giebt wenig Schrecklicheres als in einem Hause zu wohnen, in dem die Dienstboten und Herrschaften miteinander und übereinander klatschen.

Man gewöhne sich daran, wenn man an einer Glocke zieht, nicht gleich Sturm zu läuten und wenn man die elektrische Klingel benutzt, nicht so stark zu drücken, als wolle man den Knopf für alle Zeiten und auf Nimmerwiedersehen in die Wand hineinbefördern.

Die Thüren soll man leise schließen. Es ist ungehörig, dieselben zuzuwerfen oder zuzuschlagen, daß das ganze Haus erschüttert, das Wasser in den Blumenvasen überläuft und das Porzellan in beängstigender Weise klirrt. Furchtbar ist es auch, wenn in einer Etage einige Thüren laut quietschen und der glückliche Besitzer derselben alles, was im stande wäre, diesem Schaden abzuhelfen, auf das Aengstlichste vermeidet. Eine einzige Thür, die nach Oel schreit, wie der berühmte Hirsch nach frischem Wasser, ist im stande, die Milch der frommen Denkungsart sämtlicher Hausbewohner in gährend Drachengift zu verwandeln.

Wer sich in einem Hause Hunde hält, müßte diesen Tieren bei Todesstrafe verbieten, zu bellen und zu kläffen. Nicht alle Menschen sind Tierliebhaber und nicht für jeden ist es eine reine und ungetrübte Freude, es Tag für Tag mit anhören zu müssen, wie solch Köter aus irgend einem Grunde winselt, heult und bellt.

Ein gebildeter Europäer wird dieses Tier deshalb zwar nicht gerade töten, wohl aber ihm einen schnellen und sanften Tod mit tiefer Inbrunst zu den verschiedensten Tageszeiten wünschen.

Glücklich sind die Menschen zu preisen, die einen Balkon oder eine Veranda haben, aber ein dreifaches »Wehe« denen, die unter diesen Ausbauten wohnen. Entweder werden vom hohen Balkone aus Teppiche ausgeschüttelt und der Untensitzende bekommt den ganzen Staub und Schmutz in den Mund und in die Nase oder aber es wird da oben frei nach der Pantomime »Der Zirkus unter Wasser« ein Schauspiel aufgeführt, dessen Akte in mehreren Eimern Wasser bestehen, das, da es doch irgendwo bleiben muß, dem Parterrebewohner ins Gesicht läuft oder ihm seine Fenster beschmutzt.

[975] 976. Die Musikplage. Jeden Tag zu derselben Zeit sich ans Klavier zu setzen und mit derselben Rücksichtslosigkeit auf den Tasten herumzuhämmern, ist eine Unsitte, gegen die bekanntlich vor einiger Zeit sogar das Gesetz eingreifen wollte. Niemand kann dem anderen verbieten, in den Räumen, die er bezahlt, zu musizieren, aber immer soll man daran denken, daß man nicht allein im Hause wohnt und daß gerade unter uns vielleicht jemand sitzt, der mit einer wissenschaftlichen Arbeit sich beschäftigt und dem es durch das Geklimper zur Unmöglichkeit gemacht wird, auch nur einen einzigen vernünftigen Gedanken zu fassen. Auch Kranke wohnen vielleicht mit dem musikalisch Beanlagten zusammen und schon Fritz Reuter sagt: »Wat dem Eenen sin Uhl, is dem Annern sin Nachtigall«. Was in Oesterreich das Gesetz, sollte bei uns die Höflichkeit und Rücksicht gegen unsere Mitbewohner verbieten, nämlich abends nach 10 Uhr noch Klavier zu spielen. Nur bei besonderen Gelegenheiten, bei festlichen Veranstaltungen sollte man hiervon eine Ausnahme machen, es dann aber nicht unterlassen, dies den übrigen Hausbewohnern so rechtzeitig mitzuteilen, daß diese unter Umständen vorher noch nach Patagonien auswandern können. Vor 8 Uhr Morgens dürften die Tasten auch nirgends angefaßt werden, es ist nicht jedermanns Sache, sich durch die Töne eines abgeleierten Walzers wecken zu lassen.

Einige Hausfrauen haben auch die, fast hätte ich gesagt, schauderhafte Angewohnheit, den Bonnen ihrer Kinder zu gestatten, in den Stunden, da sie selbst nicht zu Hause sind, das Klavier zu benutzen. Und dann erlebt man es, daß die Hausfrau von 8 bis 11, die Bonne von 11 bis 2 spielt und daß die Kinder von 2 bis 4 üben. Von 4 bis 7 spielt die Gnädige, geht diese dann aus, kommt von 7 bis 9 wieder die Bonne, die dann zuweilen von 9 bis 11 noch der Köchin oder dem Hausmädchen Musikunterricht erteilt. So wird man die Musik den ganzen Tag nicht los und den Leuten, die dazu verdammt sind, unter dem Klavier zu wohnen, kann man es nicht verdenken, wenn sie sich eine große Trommel anschaffen und durch den Heidenlärm, den sie auf diesem Instrument hervorrufen, die Klavierspielerin bis zum Selbstmord zu treiben versuchen. In vielen Fällen hilft gegen Rücksichtslosigkeit weiter nichts, als wieder rücksichtslos zu sein, und derjenige hat die größte Aussicht auf Erfolg, der die größte Ausdauer entwickelt.

Zu den musikalischen Genüssen, um die uns die Götter wirklich nicht beneiden, gehört es auch, es stundenlang mit anhören zu müssen, wie die Kinder von einer Amme, die in der Kehle nur einen einzigen Ton hat, der zum Ueberfluß auch noch falsch ist, in den Schlaf gesungen werden, und verdenken kann man es den Säuglingen nicht, wenn sie bei dieser Musik mehr als lebendig werden und immer wieder von neuem zu schreien anfangen.

Die Frage, ob man seinen Kindern zu Weihnachten prinzipiell weiter nichts als plärrende Musikinstrumente schenken soll, kann mit Rücksicht auf unsere Mitbewohner ruhig verneint werden. Man versetze sich einmal in die Lage eines Herrn, der in der denkbar glücklichsten Ehe lebt: er ist nämlich kinderloser Witwer. Er hat sich in der ersten Etage eines modernen, leichtgebauten und äußerst hellhörigen Hauses eingemietet und bewohnt die rechte Hälfte. Da ertönt plötzlich, es ist am ersten Weihnachtstag, auf der linken Seite seiner Etage lautes Getrommel und die Töne eines Waldhorns; gerade über ihm wird ein neues Klavier eingeweiht, halb links über ihm wird auf einer Geige herumgekratzt, gerade unter ihm wird Ziehharmonika gespielt und ein ungelehriger Schüler probiert auf der Occarina die Wacht am Rhein; halb links unter ihm wird »gezithert« und ein Phonograph singt mit näselnder und infam blecherner Stimme »Freut euch des Lebens«. In dem Garten laufen trotz Schnee und Eis die Portierskinder herum, auch sie sind, wenn auch nicht musikalisch beanlagt, so doch musikalisch ausgerüstet: der eine mit der Trommel, der zweite mit dem Triangel, der dritte mit der Trompete und der vierte mit dem Taktstock, mit dem er die ersten drei beständig schlägt, so daß diese auch gleichzeitig brüllen und schreien. Es ist eine wahre Heidenmusik, die in dem Etagenhause verbrochen wird, und niemand kann sich wundern, wenn der kinderlose Witwer in der ersten Etage in seiner Verzweiflung die gesamte Menschheit verwünscht.

[976] 977. Lärmende Geräusche. Viel Gutes kann man ja von den Kindern nicht verlangen, denn sie sind ja nur geboren, um unnütze Streiche zu machen, in der Schule nicht zu lernen und sitzen zu bleiben: Sünden, die wir Aelteren, als wir klein waren, uns natürlich nicht zu Schulden kommen ließen. Eins aber kann man von den Kindern fordern, daß sie ihre Räuber-und Soldatenspiele, sowie ihre Kriege auf der Straße und im Garten, aber nicht auf den Treppen, Fluren und Korridoren des Etagenhauses ausfechten, und Eltern, deren Lieblinge dem zuwider handeln, sollten mit Rücksicht auf die anderen Erwachsenen wie ein Kriegsgott mit donnernder Stimme dazwischen fahren und durch rasche Entschlossenheit und gründliche »Ueberlegung« dem Zank der hadernden Parteien ein Ende bereiten.

Aber nicht nur die Kinder, sondern auch deren Eltern sollten sich bemühen, nach besten Kräften allen Lärm zu vermeiden, der geeignet ist, die Ruhe und den Frieden des ganzen Hauses zu stören. Die Nähmaschine soll nicht schon morgens um sechs Uhr von großen und ausdauernden Füßen in Bewegung gesetzt und halb totgetreten werden. Wenn die Köchin das zähe Fleisch für den Mittag weich und zart klopfen soll, darf sie damit nicht kurz nach Mitternacht beginnen, und wer seine Bilder umhängt und zu diesem Zweck gewaltige Nägel in die Wände treibt, thue dies zu einer Zeit, in der er mit einiger Sicherheit annehmen kann, daß seine Mitbewohner nicht mehr schlafen. Auch morgens um vier Uhr bereits Teppiche klopfen zu lassen, ist nicht gerade sehr rücksichtsvoll.

[977] 978. Höflichkeit zwischen Hausgenossen. Die Bewohner eines Hauses sollen miteinander nicht nur in Frieden und Eintracht leben, sondern auch die Gesetze der Höflichkeit und Wohlerzogenheit gegeneinander befolgen. Ob man allen, mit denen man zusammen wohnt, einen Besuch macht und sich ihnen vorstellt, hängt natürlich davon ab, wes Geistes Kind und wes Standes die anderen sind: die Annahme, daß diese Besuche immer eine Vergrößerung des Verkehrs zur Folge haben, ist irrig. Aber selbst wenn man nicht miteinander in nähere Berührung getreten ist, sollte man in der allgemeinen Höflichkeit wenigstens so weit gehen, daß man sich grüßt, wenn man sich auf der Treppe oder im Garten begegnet, daß die Herren den Damen ausweichen und daß die Jüngeren den Aelteren den Vortritt lassen.

[978] 979. Kleine Gefälligkeiten. Diejenigen, die zusammen unter demselben Dach wohnen, sollen sich gegenseitig helfen, wenn sie in Not und unter Umständen auch, wenn sie in Verlegenheit sind. Dieses letztere darf aber nicht dazu führen, die Güte der an deren zu mißbrauchen. Statt vieler Worte ein kurzes Beispiel. Frau Meyer ist in ihrer neuen Wohnung eingezogen, hat hierbei aber ihre große, schöne Bratpfanne eingebüßt. Am Freitag giebt es bei Meyers immer Bratwürste und als in dem neuen Heim dieser Tag zum erstenmal heranrückt, schickt Frau Meyer in die erste Etage und läßt bitten, ihr doch eine Bratpfanne auf einige Stunden leihen zu wollen. Dies geschieht, und begleitet von den besten Dankesworten wandert die Pfanne am Abend wieder nach oben, um am nächsten Freitag wieder bei Meyers zu erscheinen. Das geht sechs Wochen so, als aber Frau Meyer zum siebentenmal ihre Pfanne leihen will, erhält sie zur Antwort, die erste Etage könne sie heute nicht entbehren, sie wolle heute selber Bratwürste essen.

Frau Meyer findet dies einfach empörend. Sie nimmt es persönlich übel und schickt ihr Mädchen hin, nicht, um sich selbst endlich das fehlende Küchengeschirr zu kaufen, sondern um sich zu erkundigen, wie die erste Etage dazu käme, heute Bratwurst zu essen, wo sie doch ganz genau wissen müßte, daß heute ihr – Frau Meyers – Wursttag sei.

Diese Frau Meyer, die manchmal auch anders heißt, ist nicht erfunden, sondern sie lebt in zahllosen Exemplaren in jeder Stadt, in jedem Land, sie stirbt nicht aus und selbst, wenn die Welt untergegangen ist, wird eine Frau Meyer nachbleiben, um, sobald neue Menschen kommen, sich wieder eine Bratpfanne leihen zu können.

Viele leihen sich nicht nur alles, sondern sie behalten auch mehr und denken gar nicht daran, die Sachen zurückzugeben, bittet man um sein Eigentum, so ist man »unverschämt« und hat absolut keine Erziehung genossen. Wer etwas verborgt, braucht für die Grobheiten, wenn er es wieder haben will, nicht zu sorgen, die kommen von ganz alleine.

Man sei in seinen Forderungen nicht unbescheiden, aber alle seien gefällig gegeneinander, denn bei wirklicher Not und Gefahr, bei einer wirklichen Verlegenheit zeigt sich, daß alle Menschen aufeinander angewiesen sind und daß man ohne einander nicht auskommen kann. Nur Verliebte und ganz junge Brautleute haben den Wunsch, auf einer einsamen Insel im stillen Meer zu hausen, aber, wenn sie dort wären, würden sie schon nach 24 Stunden keinen anderen Gedanken haben, als den, wieder unter Menschen zu sein.

[979] 980. Allerlei Zwistigkeiten. Aergert man sich in seinem Hause über einen Mitbewohner, wie dieses ja zuweilen vorkommt, soll man sich nicht sofort bei seinem Hauswirt oder dem Portier beklagen und noch weniger irgend welche Bestellungen, Liebenswürdigkeiten und Grobheiten durch die Dienstboten übermitteln lassen. Wenn zwei Menschen sich auszusprechen haben, ist jeder dritte mehr als überflüssig, und die Hineinziehung fremder Personen, denen man erst in längerer Rede den Sachverhalt auseinandersetzen muß, hält nur das Geschäft auf.

Jeder wird in die Lage kommen, seine Dienstboten oder sonstigen Angestellten zuweilen zur Rede zu stellen und ihnen den Standpunkt, auf dem sie zwar nicht stehen, aber auf dem sie stehen sollten, so klar zu machen, daß sie in sich gehen und sich vornehmen, sich in Zukunft dieses schönen Lebens wert und würdig zu erweisen. Es ist nicht mehr als gehörig, daß man diese Strafpredigten bei verschlossenen Thüren vom Stapel läßt und nicht alle Fenster und Thüren weit öffnet, damit sämtliche Hausbewohner es hören, welch schlechte Dienstboten wir haben und wie maßlos grob wir selbst werden können. Es empfiehlt sich, schon deshalb seine Strafreden nicht durch das ganze Haus zu schreien, damit man das Selbstgefühl der Leute nicht verletzt. Wenn man einen Diener nie anders als Esel und ein Stubenmädchen beständig »dumme Gans« anredet, kann man sich nicht darüber wundern, wenn diese sich aus unserem Schelten bald nichts mehr machen.

Der Baumeister, der zuerst auf den Gedanken kam, für sämtliche Bewohner des Hauses nur einen einzigen gemeinsamen Waschraum und Trockenboden zu schaffen, verdiente bis an das Ende der Welt in einem Etagenhaus zu wohnen, in dem der Zank und der Streit über seine Erfindung auch nicht für eine einzige Sekunde aufhört. Es ist ein Zeichen von einer nur geringen Rücksicht, gerade immer dann waschen zu wollen, wenn eine andere Partei eben ihr Leinen einweichte und den Trockenboden für jeden anderen Tag, nur nicht für den, an dem er dem Betreffenden zur Verfügung steht, zu beanspruchen. Die Menschen brauchen nicht erst geboren zu werden, sondern sie sind bereits zahlreich vorhanden, die an einem beliebigen Tage den Trockenraum aufsuchen, die Wäsche der anderen Leute, die dort hängt, herabnehmen, mit einem lauten Fluch in eine wirklich schmutzige Ecke schleudern und ihr eigenes Leinenzeug aufhängen. Das finden sie ganz in der Ordnung, denn nach ihrem Grundsatz ist jeder sich selbst nicht nur der Nächste, sondern sogar der Allernächste, sie thun, was sie wollen, aber wenn andere ebenso handeln, dann ist der Teufel los, und obgleich sie dann vor lauter Wut und Zorn keine Worte finden können, reden sie dennoch stundenlang über die Schlechtigkeit und Rücksichtslosigkeit der Mitmenschen und das Resultat ihrer Betrachtungen ist, daß sie ganz allein etwas taugen und daß sie selbst sich einer derartigen Frechheit, wie die anderen sie gezeigt haben, niemals schuldig machen würden, weil sie dazu, Gott sei Dank, viel zu gut erzogen sind.

Gewiß liegt in dem schönen Wort: »Gedenket der hungernden Vöglein« sehr viel Wahres, aber wer die kleinen Tiere füttern will, der bringe vor einem seiner Fenster ein Brett an, auf dem er das Futter hinlegt. Es schickt sich nicht, unter dem Vorwande, es sei für die Vögel bestimmt, alle Speiseüberreste oben aus der Etage zum Fenster heraus in den Garten des Parterrebewohners zu werfen. Was du nicht willst, das man dir thu, das füg auch keinem andern zu.

Sich Katzen in einem Etagenhause zu halten, ist eine böse Unsitte, erstens miauen diese Tiere, zweitens riechen sie und zwar nicht angenehm, und drittens macht es einen unangenehmen Eindruck, wenn man bei dem Nachhausekommen merkt, daß eine Katze unserer Mitbewohner den Kanarienvogel aus dem Bauer holte und als Frühstück verzehrte.

[980] 981. Der Portier eines Hauses ist dazu da, um den Mietern zu raten und ihre Wünsche entgegenzunehmen. Er ist aber nicht geboren, um den Streit der Parteien zu schlichten, und wegen jeder Bagatelle gerufen zu werden und sich Grobheiten sagen lassen zu müssen, wenn eine elektrische Glocke nicht funktioniert oder wenn die Tapete an den Wänden sich löst. Viele Leute klagen beständig darüber, daß der Portier sie schikaniert und ihnen das Leben verbittert. Je gleichmäßiger, je ruhiger und freundlicher man diese Leute behandelt, desto besser fährt man und auch ihnen gegenüber ist es gut, von Zeit zu Zeit daran zu denken, daß auch sie nicht ganz allein von der Luft leben können. Ein weiser Mann hat einmal gesagt: »Ein Thaler heilt so manchen Schmerz«, warum nicht auch diesen. Und wenn man eine Bitte, deren Erfüllung mit einigen Umständlichkeiten begleitet ist, dem Portier dadurch etwas mehr ans Herz legt, daß man ihm nicht nur einen freundlichen, sondern auch einen silbernen Händedruck giebt, so kann man sicher sein, daß die Erfüllung unseres Wunsches nicht auf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt. Wer allerdings den Standpunkt vertritt, daß er sagt: »Ich gebe derartigen Leuten prinzipiell nichts«, und wer da glaubt, daß jede kleine Aufmerksamkeit identisch sei mit Bestechung, hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn der Portier, der vielleicht anders denkt, sich nicht völlig auf seine Seite stellt, sondern in das feindliche Lager übergeht.

In einigen Städten, z.B. bei uns in Berlin, im Auslande, in Wien und Paris, spielt der Portier eine so große Rolle, daß man es thatsächlich in einem Hause nicht aushalten kann, wenn man mit diesem Beamten nicht auf gutem Fuße lebt, und es kann nur dringend geraten werden, lieber über eine kleine Ungehörigkeit hinwegzusehen, als beständig zu schelten und zu tadeln.

[981] 982. Sonstige Pflichten und Gewohnheiten. Existieren in einigen Städten, wie z.B. in Stuttgart, Bestimmungen, welche Partei des gemeinsam bewohnten Hauses für die Treppenbeleuchtung und das Reinigen der Straßen verantwortlich ist, so ist es selbstverständlich, daß man als wohlerzogener Mensch dieser Verpflichtung aus freien Stücken nachkommt und nicht wartet, bis man gerichtlich dazu gezwungen wird. Wer frühzeitig die Lampen ausdreht oder im Winter nicht genügend streut, hat, wenn jemand durch seine Schuld Schaden an seinem Leibe nimmt und sich verletzt, hierfür nach dem Buchstaben des Gesetzes aufzukommen und muß unter Umständen mehr bezahlen, als ihm das Petroleum für die Lampe oder die Asche für die Straße gekostet hätte.

Die Leute, die in einem Mietshause die oberen Etagen bewohnen, sollten eine grundsätzliche Aenderung ihrer Wohnräume nicht vornehmen, ohne dies ihren Mitbewohnern anzuzeigen. Wer in einem Hause einzieht, wird sich erkundigen, wie die oben wohnenden Herrschaften ihre Zimmer verteilten und danach seine eigenen Stuben für die verschiedenen Zwecke bestimmen. Hat der Hausherr sich das Arbeitszimmer eingerichtet, weil gerade über ihm ein nur wenig benutztes Fremdenzimmer liegt, so ist es geradezu schauderhaft, wenn das stille Fremdenzimmer sich plötzlich in den Musiksalon oder in die Kinderstube verwandelt, der Hausherr zieht in seinen eigenen Räumen um und kaum ist er eingerichtet, so muß er schon wieder alles auf den Kopf stellen, weil die Leute über ihm inzwischen herausgefunden haben, daß die Akustik in dem Musikzimmer nichts taugt, oder daß die lieben Kleinen in ihrer neuen Stube nicht genügend Sonne haben. So nimmt das Umziehen kein Ende und man zieht und zieht, bis man endlich ganz auszieht, um in dem neuen Hause dasselbe in vermehrter und verschlechterter Auflage zu finden.

Hat man einen gemeinsamen Garten zur Verfügung, so wird jedem eine bestimmte Ecke desselben angewiesen sein, und auch ohne daß der Platz mit einer chinesischen Mauer umzäunt ist, wird man sich innerhalb seiner Landesgrenzen aufhalten. Ohne Einwilligung einer anderen Partei dürfen wir deren Garten nicht betreten, noch weniger dort uns die Blumen abpflücken, die ganz besonders unseren Beifall finden. Was für die Erwachsenen gilt, gilt für die Kinder erst recht: sie haben sich nur in ihrem eigenen Revier aufzuhalten und dürfen nicht auf fremden Rasenplätzen Haschen oder in fremden Stachelbeergebüschen Verstecken spielen. Auch das Obst der anderen Leute wächst nur für deren eigenen Gebrauch.

Auch Hunde, die es nicht lassen können, mit allen vieren beständig in der Erde nach verborgenen Schätzen zu suchen, die hinter jedem Schmetterling Jagd machen, dabei alle Blumen knicken und umrennen, was ihnen in den Weg kommt, die auf jedem Weg, den sie betreten, ein bleibendes Denkmal hinterlassen, alles beschmutzen, aber nichts reinmachen, die mit wütendem Gekläff auf die Katze der anderen Partei losstürzen und den im Garten sich sonnenden sprechenden Papagei einer alten Jungfer mit aller Gewalt in das bessere Jenseits befördern wollen, dürfen nur an der Leine und mit Maulkorb in den gemeinsamen Garten geführt werden.

Ist der Parterrebewohner der glückliche Besitzer von Hühnern, die Eier legen sollen, aber keine legen wollen, so darf er bei ihnen die Lust und Liebe zu ihrer Thätigkeit nicht dadurch neu zu beleben suchen, daß er das Federvieh frei herumlaufen und sie im ganzen Garten nach Würmern suchen läßt. Nur in den seltensten Fällen leben diese Würmer frei auf der Rasenoberfläche, meistens muß das Federvieh sie erst zusammensuchen, und auch ihr Scharren ist nicht dazu angethan, einem frischen Rasen ein besseres Aussehen zu verschaffen.

Zu den Tieren, die sich bekanntlich mit einer geradezu furchtbaren Fruchtbarkeit vermehren, gehören die Kaninchen. Sind Eltern, die mit anderen Leuten in ein und demselben Haus wohnen, so schwach gewesen, ihren Kindern diese übelduftenden Tiere zu schenken, so sollten sie wenigstens darauf halten, daß sie bis an ihr Lebensende aus der Holzkiste nicht herauskommen. Laufen sie frei herum, graben sie sich überall ein, so handeln die anderen Hausbewohner nur richtig, wenn sie die Tiere schnell töten und dann selbst eingraben.

Quelle:
Baudissin, Wolf Graf und Eva Gräfin: Spemanns goldenes Buch der Sitte. Berlin, Stuttgart [1901], S. 967-982.
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