Das Vorstellen.

[247] Die Besuchskarte dient in vielen Fällen als schriftliche Vorstellung; allein die mündliche spielt deshalb eine nicht weniger große Rolle im geselligen Verkehr. Es ist auffallend, wie viele doch gebildete Menschen dabei Verstöße machen; außer der Kenntnis der darauf bezüglichen Formen bedarf es der Ruhe, welche die Gewohnheit des[247] gesellschaftlichen Umgangs verleiht, um jene Pflicht immer in richtiger und gewandter Weise zu erfüllen.

Einer der gedachten Verstöße ist der, daß man glaubt, von zwei Personen, die man miteinander bekannt machen will, die Höherstehende zuerst nennen zu müssen. Das ist gänzlich falsch. Man nennt immer denjenigen zuerst, auf dessen Seite die Ehre der Bekanntschaft ist, also den in Rang, Stand oder Alter tiefer stehenden. Natürlich stellt man immer auch den Herrn der Dame vor, es sei denn, daß ersterer ein hoher Würdenträger sei, oder eine Berühmtheit, die alle Welt kennt. Einem Bismarck oder Moltke, einem Liszt oder Heyse wird man auch Damen vorstellen; aber der sechzigjährige Geheimrat Müller muß sich dem zwanzigjährigen Fräulein Schulze vorstellen oder vorstellen lassen; das Alter thut nichts dabei.


Das Vorstellen

Eine Ausnahme erleidet diese Regel nur für die in einer Gesellschaft anlangenden Gäste. Wird der Name derselben nicht von dem Dienstboten, welcher ihnen die Thür öffnet, angemeldet, – was, nebenbei bemerkt, meist so undeutlich geschieht, daß kein Mensch klüger dadurch wird! – so hat der Wirt oder die Wirtin zuerst den Namen des Angekommenen, dann der Reihe nach diejenigen der schon versammelten Gäste zu nennen, sofern dieselben jenem nicht[248] schon bekannt sind. Beim Eintritt einer älteren Dame in einen kleinen Kreis erheben sich alle Gäste; ist es eine junge Dame, so stehen nur die Herren auf, während die Damen sich erst erheben, wenn ihr Name bei der Vorstellung genannt wird. Ist der Neuangekommene ein Herr, so verbeugen sich die Damen, auch bei der Vorstellung, ohne sich von ihren Plätzen zu erheben.

In einer großen Gesellschaft, wo die Teilnehmer in Gruppen umherstehen, wohl auch sich auf mehrere Zimmer verteilen, ist es natürlich unmöglich, jeden neu hinzu Kommenden allen Gästen vorzustellen. Da sollte man es dem anmeldenden Diener besonders anempfehlen, die Namen deutlich und laut auszusprechen; der Hausherr pflegt, nach der Begrüßung des neuen Gastes, ihn dann zu fragen, ob er die Umstehenden kenne? und dieser bittet, ihn der einen oder andern Person vorzustellen. Versäumen die Wirte etwas in dieser Beziehung, – was ja in Gesellschaften von fünfzig und mehr Personen leicht vorkommen kann, – so ersucht der Gast sie um die Vorstellung; auch kann er sich mit dieser Bitte an einen der Anwesenden wenden, von dem er weiß, daß er mit der Person verkehrt, deren Bekanntschaft er wünscht.

Die gewöhnliche Form der Vorstellung ist: »Erlauben Sie, gnädige Frau, daß ich Ihnen den Herrn Referendar X. vorstelle« – wonach man mit einer leichten Handbewegung nach der gnädigen Frau hin den Namen derselben nennt. Hat ein junger Mann oder ein junges Mädchen den Wunsch ausgesprochen jemandes Bekanntschaft zu machen, so sagt man auch wohl: »Herr A. oder Fräulein B. bittet um die Ehre, Ihnen vorgestellt zu werden.« In diesem Fall kann man den Namen der Person, welche Herr A. oder Fräulein B. kennen zu lernen wünscht, weglassen, da er jenen ja bekannt ist. Auf alle Fälle läßt man diesen[249] Namen fort, wenn die vorgestellte Person im Range oder Alter tief unter der andern steht. Eine Haushälterin z.B., die mit der Herrschaft am Tische ißt, die eigenen oder fremden Kinder stellt man den Gästen vor, ohne diese zu nennen.

Da nun aber Namen eine Kategorie von Worten bilden, die dem Verstande nichts sagen und sich über alle Regeln der Rechtschreibung und Aussprache hinaus setzen, so ist es begreiflich, daß, wenn uns in einer Gesellschaft ein Dutzend derselben genannt ist (und alle Achtung der Wirtin, die sie mit sämtlichen dazu gehörigen Titeln ohne Irrtum aufsagen kann!) wir sie entweder nicht richtig verstanden oder sehr rasch wieder vergessen haben. Da sitzen wir denn bei Tisch neben einem Herrn oder einer Dame, ohne die leiseste Ahnung, wer er oder sie ist, müssen die Unterhaltung auf ganz neutralem Boden festhalten, um nicht etwa Anstoß zu erregen und uns den Anschein geben, als ob wir die ja doch vorgestellte Person recht gut kennten. In solcher peinlichen Lage scheint es uns das Einfachste zu sein, ganz offen zu sagen: »Verzeihen Sie, mein Herr (oder gnädige Frau), aber ich war so unglücklich, Ihren Namen nicht zu verstehen, als unser Wirt die Güte hatte, uns einander vorzustellen.« Dann nennt man den eigenen nochmals und erfährt nun auch den anderen genau.

Ebenso oft kommt es vor, daß man eine Person vorstellen soll und ihren Namen vergessen hat. Dann sollte man sich wegen seines schlechten Gedächtnisses entschuldigen und um den Namen bitten, lieber, als etwas Unverständliches zu murmeln oder die Vorstellung ganz zu unterlassen. Letzteres kann die nicht vorgestellte Person tief kränken, da es sie zu dem Glauben veranlaßt, man halte sie für zu gering, um sie vorzustellen, während die Frage nach ihrem Namen ihr nur unsere Gedächtnisschwäche verrät.

Auf Reisen oder an einem dritten Orte, wo eben[250] niemand zugegen ist, der uns die Bekanntschaft einer Person, mit der wir öfter zusammen treffen, vermitteln kann, stellt man sich selbst vor. Am besten ist es dann, seine Besuchskarte zu überreichen, etwa mit den Worten: »Gestatten Sie, daß ich mich Ihnen vorstelle,« – worauf der andere ein Gleiches zu thun hat. An öffentlichen Orten, wie im Theater, in Konzerten ist es durchaus unpassend, ein Gespräch mit seinem gänzlich fremden Nachbar anzuknüpfen; eine solche Formverletzung kann oft sehr unangenehme Folgen haben. Im geselligen Verkehr aber sollte man es nicht so streng nehmen, und nicht etwa eine Stunde lang stumm neben einer Person sitzen, weil wir zufällig einander nicht vorgestellt waren. Der Wirt ist uns Garantie, daß alle Gäste, die wir bei ihm treffen, für unseren Umgang oder doch unsere Unterhaltung geeignet sind. Sehr unfreundlich erscheint solche Zurückhaltung besonders solchen Personen gegenüber, die in irgend einer Beziehung unter uns stehen, z.B. bei einer Gouvernante, einer Gesellschafterin; da müssen Takt und Hetzensgüte uns mehr leiten, als die Etikette. Keinenfalls darf die letztere so weit gehen, wie dies, einer bekannten Anekdote nach, einmal bei zwei Engländern der Fall war, die sich in der Wüste Sahara trafen und stumm aneinander vorüber gingen, weil – niemand da war, um sie vorzustellen!


Quelle:
Calm, Marie: Die Sitten der guten Gesellschaft. Stuttgart 1886, S. 247-251.
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