Zu Pferde.

[162] Reitet man in Gesellschaft einer Dame, so besteige man nie vor derselben sein Pferd, und ist sie im Sattel, so überreiche man ihr ihre Reitpeitsche.

Während des Reitens halte man sich an ihrer Seite und richte die Gangart des Pferdes nach der des ihrigen, dabei bleibe man etwa um die Länge eines halben Pferdekopfes zurück.

Man veranlasse sie nicht, ihr Pferd zu schnellerer Gangart anzutreiben, als sie selbst es will.

Stäubt es, dann reitet man auf der Seite, von welcher der Staub Den nicht belästigt, welchem man Achtung erweisen will oder muß.

Ist es kothig, dann muß man in solcher Entfernung reiten, daß man seinen Gefährten nicht bespritzt.

Einem Vorgesetzten, einem Höheren oder einem Greise ist man zum Aufsteigen behülflich, indem man ihm den[162] Steigbügel hält, wenn dazu kein Diener vorhanden ist. Erst wenn er im Sattel ist, steigt man selbst auf.

Der Ehrenplatz ist die rechte Seite. Begleiten Mehre einen Mann von besonderer Distinction, so läßt man dem, welcher ihm im Range der Nächste ist, den Platz an seiner linken Seite, während die Andern hinter Jenen folgen.

Ist Der, welchen man begleitet, nicht ein Vorgesetzter, wohl aber von höherem Range, so läßt man sein Pferd um eine Kopfeslänge voraus.

Quelle:
Fresne, Baronesse de: Maximen der wahren Eleganz und Noblesse in Haus, Gesellschaft und Welt. Weimar 1859, S. 162-163.
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