Konfirmation.

[134] Mit dem vollendeten vierzehnten Lebensjahre gestattet die protestantische Kirche die Mündigkeitserklärung des jungen Christen; die katholische noch früher.

Die dem wichtigen Tage vorangehende Vorbereitung durch die Religionsstunden des Geistlichen gestaltet diese Zeit zu einer ernsten und segenbringenden, und es versteht sich fast von selbst, daß laute[134] Feste, Lustbarkeiten, Theater und alles, wodurch der Sinn zerstreut und abgelenkt werden könnte, während derselben von dem jungen Christen gemieden werden müssen. Auch die Toilettenfrage darf die nötige Sammlung nicht beeinträchtigen, darum wähle man den für die Feier bestimmten Anzug so einfach wie möglich.

In vielen Gegenden sind für die Mädchen drei neue Kleider auf einmal zu dieser Gelegenheit nötig, nämlich eines für die öffentliche Prüfung, eines für die Konfirmation und das dritte für die Kommunion. Das giebt, außer den dreifachen Kosten, viel Aufregung und eitles Geschwätz, daher stimmen wir dafür, nur ein neues Kleid für diesen Tag anzuschaffen; denn wir können nicht einsehen, warum dasselbe nicht genügen sollte. In der Farbe wird man nur zwischen weiß und schwarz schwanken können, in der Auswahl des Stoffes und Schnittes aber sei man so einfach und anspruchslos wie möglich. Selbst für Töchter reicher Häuser finden wir ein Wollkleid passender, als rauschende Seide. Im Schnitte walte der Grundsatz »einfach und anmutig« fester denn je. Bescheiden wie das Kleid sei die ganze übrige Anordnung des Anzuges. Von Schmucksachen ist höchstens ein kleines Goldkreuz oder eine bescheidene Broche gestattet.

Blumen als Schmuck für Konfirmandinnen wollen uns auch nicht recht gefallen; wo sie aber angewendet werden, darf dieses jedenfalls nur in ganz bescheidenem Maße geschehen. Am hübschesten und entsprechendsten ist ein kleiner Strauß an der Brust oder im Gürtel und ein recht anspruchsloses Kränzchen im Haare. Bei Katholikinnen schmücke man auch die Kerze.

In die Hand der jungen Konfirmandin gehört ein Gesang- oder Gebetbuch, das recht elegant sein darf. Einbände von weißem Leder, Plüsch oder Samt mit Gold- und Silberbeschlägen und Goldschnitt verstoßen durchaus nicht gegen den Takt.

Bei dem Konfirmationsanzuge eines Sohnes läuft man viel weniger Gefahrt, Verstöße zu machen. Frack und Cylinder sind ein überwundener Standpunkt, es könnte höchstens die Frage sein, ob für den Schnitt des schwarzen Anzuges Rock oder Jaquet zu wählen sei; darüber entscheidet mehr der Geschmack als der gute Ton. Ein seines Oberhemd, eine schwarze Kravatte, schwarze Handschuhe und tadellose Stiefel vervollständigen den Anzug des Konfirmanden. Das für ihn gewählte Gesangbuch aber trage einen dunklen Einband, wenn es auch im übrigen hochelegant sein darf.

Beabsichtigt man, den Tag der Konfirmation durch eine häusliche Feier zu begehen, so bleibe man stets eingedenk, daß laute Fröhlichkeit und übermütige Gastereien sich mit dem Ernste der heiligen Handlung schlecht vertragen.[135]

Am besten entspricht es der Stimmung des Tages, ihn in aller Stille in der Familie zu verleben. Kann man jedoch nicht umhin, so lade man die nächsten Verwandten und Freunde, sowie die Paten und richte ihnen ein Festmahl zu, an welches sich eine angemessene Unterhaltung schließt. An beiden nimmt der junge Christ selbstverständlich teil; denn ihm gilt die Feier.

Verwandte, Paten, Freunde und Bekannte müssen sowohl den Eltern als dem Kinde ihre Glückwünsche darbringen, es sei persönlich oder durch einen Brief, zum wenigsten auf einer Karte. Die Näherstehenden pflegen bei dieser Gelegenheit etwas zu schenken; erwartet wird ein Geschenk nur von den Paten. Man wähle Sachen von bleibendem Werte. Bücher, Bilder, Noten, Schmuckstücke, Uhren u. dgl.

Der junge Mann macht nach der kirchlichen Feier oder am anderen Tage den Verwandten und Bekannten einen kurzen Besuch; wobei er den Dank für die ihm bewiesene Aufmerksamkeit ausspricht und auf die an ihn gestellten Fragen mit freimütiger Bescheidenheit antwortet, Das junge Mädchen stattet diese Besuche in der Woche nach der Konfirmation ab und wird dabei von der Mutter oder deren Stellvertreterin begleitet. Sie führt sich hierdurch zugleich als nunmehriges Mitglied der Gesellschaft ein.

Zum Schlusse sei noch erwähnt, daß es taktvoller ist, dem Geistlichen das zuständige Honorar sehr bald nach der Einsegnung im geschlossenen Kouvert mit einigen geeigneten Dankesworten zu senden, als es durch den Konfirmanden am Einsegnungstage persönlich überreichen zu lassen.

Quelle:
Schramm, Hermine: Das richtige Benehmen. Berlin 201919, S. 134-136.
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