d) Trauer.

[29] Nur noch ein kurzes Wort über ernste Feierlichkeiten im Hause. Den Angehörigen eines Verstorbenen spricht man mit kurzen Worten sein Mitgefühl oder sein Beileid aus. In Beileidsbriefen macht man keine anderweitigen Mitteilungen. Man schließt den Brief auch nicht mit »freundlichem Gruß« oder mit »Auf Wiedersehen« oder ähnlich, sondern wählt die Form wie: »in aufrichtigster Teilnahme« oder »in tiefstem Mitgefühl« oder »mit herzlichstem Beileid«.

Nimmst du an der Beerdigung teil, wahre den entsprechenden Ernst der Stunde, indem du still und würdig hinter dem[29] Sarge einhergehst und den Leidtragenden am Grabe als Zeichen des Mitfühlens die Hand reichst.

Wenn man auch in der neueren Zeit in der Kleidungsfrage manche Freiheiten gestattet, die früher bei solchen Anlässen unmöglich waren, so soll man doch eine angemessene Grenze innehalten. Junge Menschen besitzen meist keinen hohen Hut (Zulinder), vielleicht aber einen steifen Hut oder einen dunklen weichen Hut, der allenfalls auch noch getragen werden kann.

Besitzt du keinen dunklen Anzug, so lege während der Beerdigung einen Trauerflor an. Auf keinen Fall aber darfst du mit buntem Oberhemd, farbiger Krawatte oder gar braunen Schuhen erscheinen. Von Mädchen und Frauen ist es ebenso ungehörig, in farbiger Kleidung, buntem Hut, hellen Strümpfen zu erscheinen. Selbstverständlich ist dir als Hitlermädchen oder Hitlerjungen das Tragen der Uniform mit Armflor bei Trauerfeiern erlaubt.

Quelle:
Schütte, Carl: Willst du erfahren was sich ziemt? Caputh-Potsdam [o. J.], S. 29-30.
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