II. Ausländer.

[4] Von den Mitgliedern des diplomatischen Corps, bei welchen von den Gesandten in ausserordentlicher Mission, deren Empfang[4] jedesmal ausdrücklich befohlen wird, und den Botschaftern, deren Empfang und Einführung in einem besonderen Reglement behandelt wird, hier abzusehen ist, steht eine Antritts-Audienz bei Ihren Königlichen Majestäten nur den ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministern, so wie den Minister-Residenten zu, und geschieht die dieserhalb erforderliche Meldung bei Seiner Majestät dem Könige durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, bei Ihrer Majestät der Königin durch Allerhöchstderen Ober-Hofmeister. Der Empfang der Gesandten resp. Minister-Residenten findet in den betreffenden Empfangszimmern Ihrer Majestäten statt und wird bei Seiner Majestät dem Könige durch den Introducteur des diplomatischen Corps, bei Ihrer Majestät der Königin durch Allerhöchstderen Ober-Hofmeister vermittelt, während die Vorstellung bei Seiner Majestät dem Könige durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, bei Ihrer Majestät der Königin durch Allerhöchstderen Ober-Hofmeister erfolgt. Die Geschäftsträger fremder Höfe werden bei vorkommenden Gelegenheiten (z.B. bei grossen Hofcouren) Seiner Majestät dem Könige durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Ihrer Majestät der Königin durch den Ober-Hofmeister, die Legations-Secretaire und Attachés sowohl Seiner Majestät dem Könige, als auch Ihrer Majestät der Königin durch die betreffenden Missionschefs vorgestellt.

Die zu den Botschaften gehörigen Damen bewerben sich durch die betreffende Ambassadrice bei der Ober-Hofmeisterin Ihrer Majestät der Königin um die Vorstellung bei Ihren Königlichen Majestäten und werden beiden Majestäten auch durch die Ambassadrice vorgestellt. Alle anderen Damen des diplomatischen Corps suchen durch die Doyenne die Bekanntschaft der Ober-Hofmeisterin, um durch dieselbe zur Präsentation zu gelangen, welche entweder in besonderer Audienz oder bei eben einfallenden Hoffesten geschieht. Die Ober-Hofmeisterin präsentirt dieselben auch an Seine Majestät den König.

Die Meldung und Präsentation der Gesandten resp. Minister-Residenten und ihrer Frauen bei Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzessinnen des Königlichen Hauses erfolgt durch Höchstderen betreffende mehrgenannte Cavaliere und Damen in besonderen Audienzen, nachdem der Empfang bei Ihren Majestäten stattgefunden hat. Da indessen die Frauen der Gesandten resp. Minister-Residenten nicht zu jeder Zeit besondere[5] Audienzen bei Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen begehren oder erhalten können, so muss hierzu eventuell ein grösseres Hoffest abgewartet werden.

Anwesende Fremde werden bei dem Königlichen Hofe nur dann empfangen, wenn sie von den betreffenden Missionschefs bei den Hofbehörden in derselben Weise, wie bei Inländern bereits vorgeschrieben (s. Pag. 2. 3.), angemeldet worden sind. Diesen Fremden wird, nach Maassgabe ihres Ranges, entweder eine besondere Audienz bewilligt, oder es werden dieselben zu einem Hoffeste zugezogen und dabei die Herren beiden Majestäten durch die betreffenden Missionschefs, die Damen aber durch die Ober-Hofmeisterin Ihrer Majestät der Königin vorgestellt.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 4-6.
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