Lampetra

[605] Lampetra.

Lampetra,

Muræna fluviatilis.

frantzösisch, Lamproye.

teutsch, Lamprete.

Ist ein Flußfisch, einiger masser als wie ein starcker Aal gestalt, der bey der Fischerey gar wol bekannt. Er ist etwan auf drittehalben Fuß lang, und so dicke als eines Kindes Arm. Sein Kopf hat vier Zoll im Diameter, und ist ovalrund. Die Leffzen sind dick, hart und starck. Sein Rachen ist bis an den Schlund mit harten spitzigen und ziemlich scharffen Zähnen besetzet, die aber alle mit einander ohne Ordnung stehen, weiß, glatt und gleissend sehen. Die Schnautze ist vorne rund, graublaulicht, und unten gespalten. Der Hals ist recht und lincker Hand voll Löcher, die dienen dem Fische zum Gehöre. Der Leib ist dannoch nicht so rund, als wie des Aals, sondern auf den Seiten um ein gut Theil breiter, mit graubraunen schmierigen Leime überzogen. Sein Fleisch ist vester, als am Aale: die Leber ist vier Zoll lang und zwey Zoll breit, und in vier Stück zertheilet, die fleischig sind, voll Blut und purperfarbig. Sein Eingeweide oder Darm ist lang, gehet gantz gerade und ohne einige Krümme, durch den gantzen Leib hinweg, ist des kleinen Fingers lang und blaulicht. In dem Weiblein oder Rogner sitzet rund um dasselbige herum eine unzehlbare Anzahl sehr kleiner Eyerlein, wie Mohnsamen, die sind fleischig, grau und weißlicht, liegen schicht- und blätterweise auf einander. Dieser Fisch hält sich an steinigen Orten auf. Er ist fett und gut zu essen: führet viel Oel und flüchtiges Saltz.

Sein Fett lindert gar sehr, erweichet und zertheilet. Es wird denenjenigen das Gesichte und die Hände damit bestrichen, welche die Pocken haben, damit keine Gruben im Gesichte bleiben mögen.

Es giebet auch Seelampreten, Lamproye de mer, die gleichfals gut zu essen sind.

Lampreta kommt von lambendis petris, weil dieser Fisch, der Sage nach, die Steine lecken soll.

Muræna kommt von μύρω, fluo, ich fliesse, weil dieser Fisch in vollen und grossen Wassern gerne schwimmet.

Quelle:
Lemery, Nicholas: Vollständiges Materialien-Lexicon. Leipzig, 1721., Sp. 605.
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