118[51] c.

Reicht Jemand einer andern Person das Kind zu durch eine Oeffnung, welche zu niedrig ist, als daß ein erwachsener Mensch in derselben stehen könnte – durch ein Fenster oder eine Luke – so muß dasselbe durch eben diese Oeffnung zurückgegeben werden, sonst erreicht es später nicht die Größe eines erwachsenen Menschen.


Hagenow. Fräulein Krüger. Vgl. FS. 543.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 51.
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