293[91] a.

Eine Leiche darf nichts von dem Eigenthum eines Lebenden mit in den Sarg nehmen, sonst zieht sie ihn nach.


Allgemein.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 91.
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