218. Der Botenbengel.

[207] Das war ein hölzerner Stab von ungefähr zwei Fuß Länge. Wer diesen im Haus hatte, der mußte »Botengehen«, mochte es auch finstere Nacht sein. An dem Ort seiner Bestimmung angelangt, wurde ihm alsdann eine Recipise ausgestellt. Zu Hause wiederum angekommen, gab der Bote seinem Nachbar den »Botenbengel« und mit ihm die Verpflichtung eines Boten. Hatte aber die Sache Eile, so wurden reitende Boten entsendet. Dieser Brauch währte bis zur Einführung des Amtsbotenwesens im Oberamt Saulgau. Von irgend einer Entschädigung war natürlich keine Rede.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 207.
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