230. Kirchenstrafen für Gefallene in Fürstenbergischen Orten an der Donau.

[217] Jedes gefallene Mädchen mußte an drei Sonntagen nacheinander mit einem Strohkranz um den Arm vor die Kirchenthüre stehen; alle Kirchenleute gingen an ihr vorbei. Ihr Verführer stund ihr gegenüber, wenn er aus gleichem Orte war, mit einem Strohkranz um das Knie.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 217.
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