237.

[223] Im Konstanzer Ratsbuch 1429 S. 121 steht von Konrad Stabützlin von Tegerweilen, der wegen Nothzucht mit seiner Stieftochter verurtheilt, in ein Grab gelegt, eine Bürde Dorn unter und über ihn gelegt, Hände und Füße an zwei Pfähle gebunden, und ihm dann ein Pfahl durch den Leib geschlagen92.

92

Marmor S. 120. Anmerk. 2.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 223.
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