Gehe hin würd ein krämer / ein schalck / sagt der hencker zu seinem knecht.

[124] In Teutschen landen ist erwan krämerei vnn wůcher händel für vnehrlich gehaltē worden / wie auch bei allen Nationen / Rhömern / Griechen / vnd Juden /Gott hat vnder seinem volck / den Juden / keinen händler oder krämer leiden wöllen.

Ein Christ helt sich eingezogen / vnd laßt jm genügen an eim wenigen / wie Prouerb am xxvij. steht: Es ist besser ein stuck trucken brot / daran man sich genügen laßt / dann ein hauß voll geschlachts mit hader. Psalm. xxxvj. Es ist einem gerechten besser bei wenigem / dann dem sünder bei grossem gůt. Hoffe zu Gott / vnd thů recht / bleib im land vnd nere dich. In der bösen zeit werden die gerechten nit zuschāden /vnnd in der zeit des hungers werden sie gesättigt / Die sünder aber daß sie schon reich seind / werden sie doch hungers sterben. Ein Heyd vndersteht sich vil /vnnd aller händel / wie sie auch namen haben / vnd laßt jm nimmer genügen / daß wo er die welt kündt vndersich bringen / so thet ers gern. Vnnd weil der Teufel ein herr d' welt ist / so ist groß abentheur darbei. Dann wer mit bech vmbgeht / an dem kleht es gern / als Salomon sagt / Wer die fahr liebt / der wirt darinn vmbkommen.

Der weise Cato schreibt / es were zuweilen gůt vnnd nutzlich / durch kauffmanschafft gůt gewinnen /wo es nit fehrlich / auch wůchern / wo es ehrlich were. Dann vnsere vorfarn haben das also gehalten / vnd habens in jr recht gesetzt / man sol einn dieb zwifach straffen / einen wücherer aber vierfach. Auch wann sie einn frommen mann so lobten sie jn mit disen worten: Ein gůter ackermann / ein gůter ackerbaur.

Bei den Teutschen / wie droben angezeygt ist / hat etwa trew vnd glaub vil golten / nun aber ists mit der krämerei vnnd kauffhändel dahin kommen / daß wer nit verderben wil / můß die leut betriegen / dann er wirt auch betrogen / daß also fast alle händel mit liegen vnn triegen beschwert seind / vnnd über alle massen. Es ist vndern krämern auffgehaben das wort: Ewer red soll sein / Ja ja / Neyn neyn / vnd ist an jr statt kommen / liegen vnd schweren / also daß es zu einem sprichwort geradten ist. An der hund hincken /vnnd kauffmanns schweren / soll sich niemand keren. Dann kein kauffman beut sein wahr wie ers geben wil / sonder beut sie darnach er einn kauffman hat / wie man auch sagt / Wann die narren zumarckt kommen /so lösen die krämer gelt. Darzu schweret er zu Gott vnd heyligen / es gestehe jn die wahr souil / vnd souil / vnd gibts doch hernach kaum vmb die helfft so theur. Darumb ist es[124] sorglich eim Christen / ein solcher krämer oder händler zusein.

Die Keyserlichen recht verbieten Monopolia / die fürkäuffe / aber ietz ist niemand besser / noch baß gehalten / dann dieselbigen gesellschaffter vnnd fürkäuffer. Ein redlicher gewin für müh vnd arbeyt / můß sich wol leiden. Kaufft iemand theur / so kan er nit wolfeyl geben. Kaufft er aber wolfeyl / so gebe er auch wolfeyl / vnd steygere die wahr nit / sonst sůcht er seinen nutz / vnd der gemeyn schaden / das ist denn wider Gott vnnd natur. Dann wir wolten / daß mann vns allen also thete / vnd nit anders. Mann kan auch hie kein gewisse maß noch regel setzen / mann můß es einem ieden heymstellen / daß er es gebe / darnach ers erkaufft hat / daß er vnd andere dabei bleiben mögen. Aber das sag ich / es ist fehrlich / weil die welt voll vntrew / lügen vnd betriegerey ist / vnd ein krämer oder händler můß mitten in der welt sein / darinn der Teufel mit voller macht regiert / daß er sich da hüte in worten / kauffen / verkauffen / handlen / reden / vnd gantzen wandel.

Es ist ein grosse vnehr des kauffhandels / daß ein ieglicher meynet / er möge mit ehren ein ieglich ding so thewr geben / als ers möge außbringen.

Die Keyserlichen Rechte setzen vnnd ordnen / daß alle käuffe vnd verkäuffe / leihen / bogen / mieten /vermieten / sollen on geferd vnnd argelist / sine dolo malo, angefangen vnd gehalten werden. Vnd wo iemandt argelist für wendet / vnnd verschweiget etwas fehl oder mangel an dem so er feyl hat / dadurch ein anderer zu schaden kompt / ist er schuldig / demselbigen den schaden zulegen / vnd fellt in die straff Reticentiæ, wie die Rechtuerstendigen wissen / Aber vnrecht ist recht / vntugent leyder tugent / vnd schand ehr worden.

Quelle:
Egenolff, Christian: Sprichwörter / Schöne / Weise Klugredenn. Darinnen Teutscher vnd anderer Spraach-en Höfflichkeit [...] In Etliche Tausent zusamen bracht, Frankfurt/Main 1552. [Nachdruck Berlin 1968], S. 124-125.
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