224. Der Inspector Krusemark zu Seehausen.287

[200] Magister Johann Krusemark, seit dem Jahre 1625 Diaconus zu Seehausen in der Altmark, wurde im Jahre 1628 geistlicher Inspector daselbst. Derselbe hat die Plünderung der Stadt im Jahre 1633 mit ausgehalten und dabei von einem Kroaten einen gefährlichen Hieb über den Kopf bekommen, wovon er bis an seinen Tod große Beschwerung gehabt hat. Dieser sein Tod erfolgte Anno 1657 und ging ihm eine absonderliche Begebenheit vorher. Wenige Tage vor seinem Ende nämlich, als er in der Kammer, seine Frau und Schwiegermutter aber in der Stube nebenan geschlafen, hörten diese Letztern, daß Jemand in der Kammer mit ihm redete. Sie verwunderten sich darüber, weil doch Niemand bei ihm in der Kammer sein konnte, und machten deshalb die Kammerthüre auf. Dabei sahen sie einen hellen Schein in der Kammer, der jedoch alsofort wieder verschwand. Der Inspector aber zeigte sich sehr unwillig, daß man ihn gestört, und den Tag darauf meldete er, es sei ihm in der Nacht geoffenbaret worden, daß er bald sterben werde, hat dabei auch den Tag und die Stunde benannt, wenn solches geschehen werde, ingleichen mehrere andere Dinge; welches Alles sich also auch zugetragen hat.

287

Nach Temme S. 47.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 1, Glogau 1868/71, S. 200-201.
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