470. Der Teufel hilft einer Hexe vom Scheiterhaufen.554

[399] Am 29. October des Jahres 1668 ist eine Frau von Priester (einem Amtsdorfe der Stadt Eilenburg) Namens Elisabeth, Hans Bräutigams, Einwohners daselbst, Ehefrau, so wegen der Hexerei und Zauberei, die sie an dem Schulmeister in selbigem Orte und seinem Viehe, so wie auch an vielen andern mehr ausgeübt, eingezogen und sowohl durch andere Zeugnisse als durch ihr eigenes Geständniß genugsam überwiesen worden, im Churfürstl. Amte auf dem Platze beim Berger Gottesacker an der Fahrstraße nur mit dem Schwerte gerichtet worden und zwar aus Versehen des Schöppenschreibers zu Leipzig, der das Urtheil verwechselt, da ihr sonst in dem Schöppenstuhle das Feuer oder der Scheiterhaufen zuerkannt gewesen war, und zwar, so ging damals die Rede, weil ohne Zweifel der Teufel als ihr lieber Buhle, wie sie ihn genannt, sein Werk dabei gehabt und so viele Augen verblendet haben muß, weil weder der Schöppenschreiber bei der Abschreibung und Ausantwortung, noch der Senior des Schöppenstuhls bei der Revidirung und Unterschreibung dieses Urtheils, wie auch die churfürstlichen Räthe bei Hofe, als welchen solches Urtheil vor der Execution uneröffnet zugeschickt worden war, bei dessen Ueberlesung und Confirmirung solchen Irrthum nicht beobachtet und alsofort corrigirt oder doch nach der Ursache, warum die Schöppen ihr als einer offenbaren Hexe und die ihrem Bekenntniß nach es gar mit dem Teufel gehalten, nicht das Feuer, sondern nur das Schwert zuerkannt hätten, gefragt; welches sie denn auch allerseits, als der Churfürst nach der Zeit deswegen hat Nachfrage thun lassen, selbst bekannt haben sollen.

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S. Simon S. 768. etc.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 1, Glogau 1868/71, S. 399.
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