[364] (S. Heffter, Urkundl. Chronik der Kreisstadt Jüterbog. Jüterbog 1851 S. 207.)
Das Wahrzeichen von Jüterbog war sonst eine in jedem (?) Thore angehängte Keule mit der beigefügten Satzungstafel: »Wer seinen Kindern giebt das Brod und leidet nachmals selber Noth, den schlägt man mit der Keule todt65.«
65 | Eine Erklärung durch eine Sage versucht Kuhn, Norddeutsche Sagen S. 88. Eine ähnliche Keule befand sich in Sorau vor dem großen Stadtbrande (s. Neumeister, Postille S. 1313). |
Ausgewählte Ausgaben von
Sagenbuch des Preußischen Staats
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