937. Ein Gottesurtheil.

[796] (S. Zeitschr. a.a.O. S. 355.)


Im Jahre 1665 kam in einem Dorfe des Amtes Homberg ein Mädchen heimlich nieder. Weil man das Kind bei der Mutter todt fand, so beschuldigte[796] man diese, es ermordet zu haben. Um sich hiervon zu überzeugen, nahmen die Bauern das Kind und legten es in die Arme der Mutter und ließen dieselbe mit ihrer Rechten des Kindes Rechte erfassen, um zu vernehmen, ob es ein Leibeszeichen von sich geben wolle, ob es vielleicht über sich schieße oder unten hinaus, welches aber nicht geschehen, woraus die Leute des Orts geurtheilt, daß sie an des Kindes Tode unschuldig sei.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 796-797.
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