941. Das Wappen von Lichtenau.

[797] Einst verirrte sich ein Landgraf von Hessen im Walde. Da traf ihn ein des Weges herkommender Bauer mit einer Laterne und brachte ihn wieder[797] auf den rechten Weg. Zur Erinnerung daran erbaute er nachmals an dieser Stelle eine Stadt und gab dieser eine Laterne zum Wappen und von deren Licht den Namen Lichtenau139.

139

Dilich, Hess. Chronik S. 153 sagt, der Name komme daher, weil hinter dem alten Schloß Reichenbach, unter welchem es liegt, eine große dunkle Wildniß gewesen, die Gegend aber nach Morgen und Mitternacht einen lichten Prospekt gewährt habe.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 797-798.
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