1115b. Das Wendfeld bei Einbeck.

[904] (S. Müller u. Schambach a.a.O. S. 31.)


Der Theil des Einbecker Holzes, welcher sich links (östlich) von den Hubewiesen, vom Hubehause bis zum Greener Wege erstreckt, ist das sogenannte Wendfeld. Früher war es Ackerland und gehörte zu der Braunschweigischen Domäne in Greene. Da es die Einbecker lange Zeit in Pacht gehabt hatten, nahmen sie es endlich als ihr Eigenthum in Anspruch; zwar erhob die Braunschweigische Rentkammer Einspruch, allein das Gericht entschied, die Einbecker sollten noch eine Ernte davon haben, da besäeten sie es mit Eicheln und so blieben sie Eigenthümer. Nach einer andern Erzählung hätte es aber zwei alten Nonnen gehört, die sich früher in Brunsen aufhielten und es dieser Gemeinde vermachen wollten, wenn sie sich verpflichten wolle, sie bis zu ihrem Tode zu unterhalten. Als diese es ablehnten, machten sie den Einbeckern denselben Vorschlag mit der Bedingung, daß wenn es einmal abgeerntet wäre, es wieder an Braunschweig fallen sollte, und nun besäeten jene es mit Eicheln.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 904.
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