1130. Der Teufelsthurm zu Goslar.

[914] (S. Crusius a.a.O. S. 100.)


Im Jahre 1280 war Graf Siegfried von Blankenburg, als er den Goslar'schen Bürgern das Vieh von der Weide wegtreiben ließ, von denselben gefangen worden. Zur Strafe gab der damals schon mächtige Rath der Stadt dem Gefangenen auf, einen Thurm in Goslar's Ringmauer bauen zu lassen. Dies geschah und der neu erbaute Thurm erhielt den Namen des Weberthurms. Als aber dieser Thurm fertig war, verweigerte der Rath unter dem Vorgeben, der Thurm sei nicht bedeutend genug, dem Grafen die Freiheit. Der Gefangene soll darauf erwidert haben: »So soll denn in des Teufels Namen noch ein anderer Thurm erbaut werden«, worauf denn der zweite Thurm den Namen des Teufelsthurms erhielt.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 914.
Lizenz:
Kategorien:
Ausgewählte Ausgaben von
Sagenbuch des Preußischen Staats
Sagenbuch des Preußischen Staats: Erster Band
Sagenbuch des Preußischen Staats: Zweiter Band
Sagenbuch des Preußischen Staats: Erster Band
Sagenbuch des Preußischen Staats: Zweiter Band