1216. Der offene Sarg.

[985] (S. Sundermann, Sagen aus Ostfriesland. Aurich 1869 S. 20.)


In Dornum in Ostfriesland im Leichengewölbe steht der Sarg eines Kindes und in dem Sarge liegt ein feines schönes Kind, unversehrt und wie lebendig. Man erblickt dasselbe aber durch die Oeffnung am Fußende des Sarges, welche nicht geschlossen werden kann. Dies kommt daher. Vor langen Jahren lebte ein Graf von Dornum, der hatte ein einziges Mägdlein, das war so schön und lieblich anzuschauen, daß man sich nicht satt daran sehen konnte. Und die Gräfin, des Kindes Mutter, meinte aus diesem Grunde, ihrem Kinde könne kein Leid geschehen, auch dürfe es nicht sterben, und trieb ordentlich Abgötterei mit ihm. Es strafte aber der Herr über Leben und Tod die thörichte Mutter also, daß ihr Kind plötzlich starb und dennoch aussah,[985] als sei es lebendig. Da war sie ohne Maßen traurig und wollte sich von ihrem todten Liebling nicht trennen, mußte es aber am Ende doch, und das Mägdlein wurde beigesetzt. Es ging aber die Mutter stündlich zur Gruft und sah in den Sarg, wo das Kind nicht verwesen wollte und immerfort blühete. Und weil dies eine ärgere Sünde war, denn zuvor, so ließ es der Herrgott nicht ungestraft. Denn es begab sich, daß das Fußbret des Sarges abgestoßen am Boden lag und Jedermann also in den Sarg sehen konnte. Und so oft es wieder eingesetzt wurde, so oft lag es wieder abgestoßen an der Erde und der Sarg mußte offen bleiben. Es war dies eine Warnung für alle Christenmenschen, ein irdisch Wesen nicht über alles zu lieben, später aber, als die Menschen zu klug wurden und alle diese Zeichen verwarfen, hat man den Sarg schließen können.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 985-986.
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