Cohibeiram.

[451] Anno Christi 1506. gieng ein Rathherr und Kirchenvater zu Zwickau auffs Feld spatzieren / einen Acker zu besichtigen / den bekompt ein Bauer von Schönfels wol bezecht / mit dem treibt er schertz und vexierung / weiln er denselbigen wol gekennet / der Bauer kan sich darüber erzürnen und ergrimmen / geht wieder zurück in die Stadt / verbinder sich all da mit einem andern Bauer gegen und wider gedachten Rathsherren / gehen wieder auffs Feld und verwunden den Mann / so sich gantz nichts zu ihnen widriges versihet / daß er darüber auff der städt todt bleibet /sie entgegen das ausreiß nehmen und davon kommen. Zwick. Vrspr.[451]

Julius Cæsar kunt keinē Zorn halten / wenn ihr iemand offendirete / sondern er sagte: indignus es Cæsaris ira. Den Zorn hat der H. Bernhardus / tineam animæ, der H. Basilius aber / viperam animæ genennet.

Zu Neuburg fluchte im Zorn eine Mutter ihrem Sohn / gehe hin / daß du nimmer wieder kommest /drauff ersoff er in der Thonau.

Ein Weib so was gestohlen hatte und schwanger war / schwur im Zorn / wenn sie es hätte genommen /wolte sie / daß ihre Frucht sein lebetag nicht reden könt / und es geschach also. M. Creidius in Postil.

Quelle:
Hammer, Matthäus: Rosetum Historiarum. Das ist: Historischer Rosengarten [...]. Zwickau 1654, S. 451-452.
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