Maurer.

[254] Maurer betriegen 1) Wenn sie den Bau-Herren ein Mauer-Gebäude gering und leicht anschlagen / und kaum die Helfft der Unkosten benennen / damit sie solche nur ernstlich bereden / das Werck anfangen zu lassen / darnach mögen sie es immerhin inne werden /was zur Auf- und Ausführung des angefangenen Mauer-Wercks gehöre. 2) Wenn sie / da man mit ihnen überhaupt handelt / bey Legung des Fundaments zwischen selbiges Erden oder andere Schutt werffen / dadurch sich die Bebäude sencken / auch wohl gar voneinander getrieben werden / und man hernach solchen Fehlern mit Strebe-Pfeilern und sonst mit vielen Kosten helffen muß. 3) Wenn sie den Kalch entweder selbst nicht recht löschen oder durch andere / die es nicht verstehen / löschen und zubereiten lassen / solcher gestalt aber verursachen / daß ihre Arbeit davon nicht lange halten kan. 4) Wenn sie mit Fleiß eines und das andere wider des Bau-Herrn Willen vermauren, damit / wenn er es geändert haben[254] will / ihnen solches à parte bezahlet werde. 5) Wenn sie eine Mauer / so sie durchaus mit grossen Steinen verwahren solten / in der Mitte mit Sand / Koth / kleinen Steinen und dergleichen Dingen mehr ausfüllen. 6) Wenn sie auf Schicht-Mauren / ehe der vorige Satz recht trocken ist / wieder einen andern setzen / welches aber keine dauerhaffte Arbeit giebet. 7) Wenn sie in den Gewölben den Bogen nicht recht aufführen /noch dahin sehen / daß sich solcher auf beyden Seiten recht anstämmen kan, als wodurch derselbe bald anfängt sich wieder zu neigen und über den Hauffen zu fallen. 8) Wenn sie bey Einreissung eines alten Gebäudes dasjenige / so sie an Geld und andern pretiosen Sachen finden / vor sich behalten, und dem Bau-Herrn davon nichts zuwissen thun. 9) Wenn sie viele Arbeit zu gleicher Zeit annehmen / welche sie doch ohnmöglich allesamt fördern können / und also die Arbeit entweder nur oben hin machen, oder den Bau-Herrn öffters mit seinem grösten Schaden nachwarten lassen. 10) Wenn sie bey herannahenden Winter den Leuten / ohne ihnen zu sagen / oder sie zu warnen / daß es untüchtige Arbeit gäbe / annoch ihre Mauer-Arbeit verfertigen, da doch solche Kosten alle vergebens sind / denn so bald die trockene Tage und warme Nächte aufhören / so ist es mit solcher Arbeit geschehen / und fället dieselbe im Frühling wieder wie Kleyen und Treber von einander. 11) Wenn sie ausgefrornen oder verdorbenen / oder auch nicht recht ausgebrannten Kalch um der Wohlfeile willen selbst zu den überhaupt angenommenen zu verfertigenden Bau oder Mauerwerck nehmen /[255] da doch an guten tüchtigen Kalch bey den Mauern am meisten gelegen /und solcher so fest / als die Steine selbst halten muß. 12) Wenn sie / wo sie zu dem Bau harte Steine ihrem Geding nach schaffen und verarbeiten sollen / liederliche / weiche Sand-Steine nehmen, welche noch so leicht zwar zu verarbeiten, auch weniger kosten / hingegen aber / zumahlen im Wetter / auch bald in Stücken gehen und die Gebäude ruiniren. 13) Wenn sie einander in die Arbeit fallen und die Kunden abspannen. 14) Wenn sie dem Bau-Herrn / die überhaupt angedungene Arbeit binnen gewisser Arbeit zu verfertigen versprechen / aber weilen sie mehr Arbeit angenommen, als sie fördern können, ihn damit unter allerley ersonnenen Prætext lange aufhalten / da sie zumahl wissen / daß niemand anders ihnen in ihr Geding fallen dürffe. 15) Wenn sie dem Bau-Herrn /welcher nicht verstehet / wie viele Zeit über seiner Arbeit man zubringen werde, vorschwatzen, was und wie vieles er auf diese Arbeit nach dem Taglohn aufwenden müsse / nur damit sie ihn zu einen ihnen vortheilhafftigen Geding überhaupt bewegen mögen. 16) Wenn sie / zumahlen auf dem Land / wo man es nicht so wahrnimmt / mit Ziegeldecken / tünchen und dergleichen in fremde Handwercker pfuschen.


Mittel: Daß man 1) solchen Leuten nicht schlechter Dings glaube / sondern die Unkosten des Gebäudes selbsten bey sich oder mit andern der Sache verständigen überschlage. 2) Mit ihnen also handeln / daß / wo man ihre Arbeit nicht gut und dauerhafft befinden würde / sie nicht das geringste vor ihre Mühe / oder wenigstens nicht ehender zu gewarten haben solten / biß sie das untüchtige[256] auf ihre Kosten vorhero wiederum verbessert. 3) Dieselbe auch nicht bey der Arbeit alleine lasse / sondern beständig gute Aufsicht über sie habe / damit sie taugliche Materialia verarbeiten / und die Arbeit mit behörigem Fleiß und nicht obenhin machen / und könte dieses / auch was sonsten zu Abschaffung vorher erzehlter Räncke diensam / denen Innungs-Articuln derer Maurer einverleibet werden.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 254-257.
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