Schmiedte.

[336] Schmiedte betriegen 1) Wenn sie ihre schieffrichte oder sonst mangelhaffte Arbeit also anzustreichen wissen, daß man den Betrug nicht eher / als beym Gebrauch derselben gewahr wird. 2) Wenn sie um schändlichen Gewinsts willen verdächtigen Personen Brech-Eisen / Dietriche und Nach-Schlüssel heimlich machen. 3) Wenn sie die ihnen zur Ausbesserung gegebene alte Sachen dergestalt verbiegen / krumm[336] machen und verderben / daß man sie hernach gantz von neuem machen lassen muß. 4) Wenn sie ihre Arbeit mit Fleiß liederlich machen / daß solche / wenn man sie nur ein wenig starck brauchet / alsobald wieder entzwey gehe. 5) Wenn sie alte Sachen ein wenig abfeilen / und hernach vor nagel-neue und aus neuem Eisen verfertigte Arbeit ausgeben und dafür verkauffen. 6) Wenn sie zu der Schärffe derer Beile und andern dergleichen Waaren / allzuwenig Stahl anschmieden / daß / so bald das Beil nur einmahl geschliffen wird / der Stahl weg gehet, und das pure Eisen hervorkommt / folglich das Beil stumpf und unbrauchbar macht. 7) Wenn sie einander in das Handwerck greiffen / und was z.E. ein Messer- oder Nagel-Schmidt verfertigen soll / ein Huf-Schmidt heimlich nachmacht. 8) Wenn sie von dem Eisen / so man ihnen zu verarbeiten giebt / ein Theil behalten. 9) Wenn sie das gute neue Eisen / so man ihnen zu einer Arbeit behändiget / vor sich behalten / und an statt dessen schlechtes oder altes verbrauchen. 10) Wenn sie die Leute mit dem Preiß oder Lohn zu hoch übersetzen / und weit mehr in solchen Stücken / woran man ihre Mühe nicht so eigentlich wissen oder schätzen kan, prætendiren / als sie verdienet haben. 11) Wenn sie sich vor Roß-Aertzte ausgeben, und Pferde zu curiren unterstehen / gleichwol von dieser Kunst weniger als nichts verstehen. 12) Wenn sie aus Unachtsamkeit oder Unverstand die Pferde vernageln /und hernach vorgeben / diese müsten ein Gebrechen auf dem Fuß / oder sonst einen übeln Tritt gethan haben. 13) Wenn sie denen Pferden / welche des Aderlassens[337] nicht bedürfftig / gleichwol zu lassen anrathen / damit sie nur ein Accidens davon bekommen mögen. 14) Wenn / da sie aus Versehen das Huf-Eisen zu groß oder zu klein gemacht / solches gleichwol dem Pferde annageln / und damit ihm an dem Huf und sonst Schaden thun. 15) Wenn sie zu dieser oder jener / zumahl überhaupt angedungenen Kutschen-oder Wagen-Arbeit zu schwach- und dünnes Eisen nehmen / damit es desto ehender entzwey gehen möge. 16) Wenn sie es bey dem Handwerck mit einander heimlich anlegen / daß keiner weniger als so und so viel vor dieses oder jenes Stück Arbeit nehmen solle.


Mittel: Kommt wie bey andern Handwerckern auf gute Einrichtung der Innung und Darobhaltung obiger Puncten wegen hauptsächlich an.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 336-338.
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