Schreiner.

[342] Schreiner oder Tischler betriegen 1) Wenn sie Betten / Tische / Stühle und andere Sachen aus dürrem und verlegenem Holtze verfertigen, und hernach solche /da sie selbige mit ein wenig Farbe anstreichen / vor gut und tüchtig verkauffen. 2) Wenn sie Stuben-Thüren und Brücken / oder anderes Getäfel aus grünen Brettern verfertigen / daß solche, so bald sie in die Wärme kommen / kürtzer werden / Spalte und Ritze kriegen / und gleichwol dieselbe vor wohl ausgedorrete Dielen denen Leuten anpreisen / auch / daß sie nicht aufreissen sollen / zu gewähren / versprechen. 3) Wenn sie ihre Arbeit nur obenhin machen / und die Bretter weder glatt genug abhobeln, noch auch mit tüchtigem Leime in den Fugen fest genug zusammen stossen. 4) Wenn sie sichtene Bretter vor kieferne /und Büchen-Holtz vor Eichen u.s.w. zu ihren Waaren nehmen / und denen Leuten vor Kiefern- und Eichen-Holtz verkauffen. 5) Wann sie / was an ihrer Arbeit zu drehen ist / solches selbst verfertigen / also auf diese Art / auch wol sonsten in das Drechßter- und Zimmer-Handwerck Eingriff thun. 6) Wenn sie eine angedungene Arbeit zwar angefangen / und da sie solche versprochener maßen fördern solten / öffters daran / unter allerhand Excusen / aussetzen / wohl wissende / daß ihre angefangene[342] Arbeit kein anderer Meister ausmachen dürffe. 7) Wenn sie bey Arbeiten nach dem Tage-Lohn etwas von denen ihnen anvertrauten Nägeln / Leim und dergleichen zurück behalten / und denen Leuten weiß machen / sie hätten solche zur Arbeit verbrauchet. 8) Wenn sie auf dem Tag-Lohn, da sie niemand um sich wissen / sich öffters auf die faule Seite legen.


Mittel: Wider theils kan man sich in der Schreiner-Innung prospiciren / theils aber kan es gute Aufsicht verhindern.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 342-343.
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